Dienste wie Netflix, iTunes oder Amazon sollen für die Verbreitung von Videos künftig Abgaben für die deutsche Filmförderung zahlen. Die EU-Kommission bestätigte am Freitag, dass sie entsprechende Pläne der Bundesregierung gebilligt hat.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters wertete dies als großen Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft. Es geht um sogenannte Video-on-Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland, bei denen man Filme herunterladen oder direkt im Internet anschauen kann. Dieser Markt wachse, während der Umsatz mit DVD und Blu-ray lahme, erklärte Grütters. Auch Anbieter im Ausland profitierten von der deutschen Filmförderung. Deshalb müssten sie sich wie alle anderen Verwerter und Nutznießer an der Filmförderung beteiligen.
Dies steht bereits so im deutschen Filmförderungsgesetz, doch lag die Regelung während der Prüfung durch die EU-Kommission auf Eis. Nun gebe es eine Entscheidung in dem beihilferechtlichen Prüfverfahren und die Anbieter könnten zur Abgabe herangezogen werden, erklärte Grütters. Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte die Entscheidung, nannte aber keine Details.
Die sogenannte Filmabgabe wird heute schon von Kinos, von der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben. Sie fließt in die öffentliche Förderung deutscher Filme.