Auf Initiative der baden-württembergischen Kultusministerin Susanne Eisenmann hat der Bundesrat am 20. September eine Stellungnahme zur geplanten Umsatzsteuerreform abgegeben und sich dabei eindeutig gegen eine Änderung zulasten der sogenannten nichtberuflichen Weiterbildung ausgesprochen.
Auch der Deutsche Musikrat fordert gemeinsam mit dem Verband deutscher Musikschulen, dem Bundesverband der Freien Musikschulen und dem Deutschen Tonkünstlerverband von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, steuerliche Vorgaben der EU auf nationaler Ebene so umzusetzen, dass gesamtgesellschaftliche Zielsetzungen wie „Bildung für alle“ und „kulturelle Teilhabe“ dabei keinen Schaden nehmen oder gar auf der Strecke bleiben (siehe Seite 29 und 41).
Hintergrund der Initiative ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Umsatzsteuerregelung für die Weiterbildung. Dieser sieht vor, die bisher von der Umsatzsteuer befreiten Angebote der allgemeinen Weiterbildung mit einer Umsatzsteuer zu belegen. Diese Änderung würde sich auf Angebote unter anderem der Volkshochschulen, der Musikschulen sowie privaten Musiklehrerinnen und Musiklehrern und weitere Angebote der politischen oder der Erwachsenenbildung auswirken und dort zu höheren Kurs- und Teilnahmegebühren führen.
Der Gesetzentwurf wird zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Danach befasst sich der Bundesrat im zweiten Durchgang mit dem Gesetzesbeschluss. Da es sich um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, kann das Gesetz ohne die Zustimmung des Bundesrats im zweiten Durchgang nicht beschlossen werden.
Der vom Bundeskabinett am 31. Juli 2019 beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sieht eine Zusammenfassung der zentralen Umsatzsteuer-Befreiungsvorschriften für Bildungsleistungen in einer veränderten Norm (§ 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG)) vor. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf EU-rechtliche Vorgaben und die Entwicklung der Rechtsprechung von EUGH und BFH, die eine Anpassung der Regelungen im Deutschen Umsatzsteuergesetz erfordern würden.
Ein weiterer Kritikpunkt an dem vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die geplante Änderung des Bescheinigungsverfahrens. Trägern von Musikschulen und privaten Musiklehrerinnen und Musiklehrern sei eine klare und eindeutige Regelung an die Hand zu geben, mit Hilfe derer sie umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerbefreite Angebote beziehungsweise Veranstaltungen rechtssicher abgrenzen können. Das bisherige Bescheinigungsverfahren durch eine sachkundige Stelle und nicht durch das Finanzamt sollte, so die Forderung des DMR, beibehalten werden.