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Neues Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtlichen Rundfunk nimmt weitere Hürde

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Magdeburg - Die geplante Reform der Rundfunkgebühren hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Ministerpräsidenten der Länder stimmten am Donnerstag in Magdeburg für einen entsprechenden Entwurf eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Die geräteabhängige Gebühr soll ab 2013 durch eine Abgabe pro Haushalt und Betrieb ersetzt werden.

Der Entwurf wird nun den Landesparlamenten zugeleitet. Geplant ist, dass am 15. Dezember der Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten ratifiziert wird. Die Ministerpräsidenten hatten den Eckpunkten für das Modell bereits Anfang Juni zugestimmt. Der amtierende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), sagte, der Vertragsentwurf stelle einen erheblichen Fortschritt gegenüber den Eckpunkten dar.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), bezeichnete das Modell als mittelstandsfreundlich. Den Angaben zufolge fallen 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen. Die Beitragsfreiheit des ersten Fahrzeuges an Betriebsstätten sorge für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbständigen, Kleinbetrieben und Filialen, hieß es weiter. Damit liege insgesamt ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor.

Die Gebühr soll den bisherigen Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Durch die Reform soll der Kontrollaufwand durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich reduziert werden. Zugleich soll so auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont werden. Das Betreten von Wohnungen soll nicht mehr erforderlich sein, weil nicht mehr überprüft werden müsse, ob und wo ein Gerät bereitgehalten werde. Das Modell soll darüber hinaus einfacher und gerechter sein.

Im nicht-privaten Bereich soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben werden. Bislang sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, für ein Radio sind es 5,76 Euro. Gebühren müssen auch für internetfähige Computer und Handys gezahlt werden.

Mehr Geld werden ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Reform wohl nicht erhalten. Experten schätzen, dass das Gebührenaufkommen unverändert bei knapp 7,5 Milliarden Euro bleiben wird. Wegen des Trends zu Single-Haushalten ist aber damit zu rechnen, dass die Zahl der derzeit rund 40 Millionen Haushalte sich in den kommenden Jahren erhöhen wird - und damit auch das Gebührenaufkommen.

Auf der Tagung der Länderchefs steht zudem die Zukunft des Lotteriemonopols in Deutschland auf der Tagesordnung. Die Ministerpräsidenten wollen ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterie- und Sportwetten sowie eine Variante zur konzessionierten Öffnung des Sportwettenangebots unter Beibehaltung des Lotteriemonopols prüfen.

Weiteres Thema ist die Frage nach einer möglichen Verlegung der zentralen Feier zum Tag der deutschen Einheit nach Berlin. Derzeit werden die Feiern nach dem Rotationsprinzip jährlich in einem anderen Bundesland veranstaltet, das gerade den Bundesratsvorsitz innehat. Für das Kamingespräch der Ministerpräsidenten ist das Thema Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland durch Zuwanderung vorgesehen. Dabei soll es insbesondere um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen gehen.

Sachsen-Anhalt hat am 1. Oktober den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz von Rheinland-Pfalz übernommen und war zuletzt 1994 Gastgeber der Ministerpräsidentenkonferenz, die damals in Dessau stattfand. Im Herbst 2011 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz übernehmen.
 

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