Mainz - Mit einer geänderten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treten in Rheinland-Pfalz an diesem Mittwoch auch Lockerungen für die Kulturszene in Kraft. In Abstimmung mit dem Landesmusikrat wird ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht, das geringere Abstände bei Gesang und Blasmusik vorsieht.
Ausgenommen seien Schulen und Kindertagesstätten, teilte das Kulturministerium in Mainz am Dienstag mit. Das Konzept schreibt Chören im Freien weniger Abstand vor: anderthalb Meter seitlich und zwei Meter in Singrichtung. Bei Blasmusik in Innenräumen muss zwei Meter Abstand gehalten werden. Bei Musikunterricht außerhalb der Schule sind nun Gruppen bis zu zwölf Leuten erlaubt. Dem Ministerium zufolge gelten die Vorgaben für Musikvereine, Chöre, freie Musikensembles und Musikschulen.