Köln (ddp). In der Diskussion um Grenzen für die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im neuen Rundfunkstaatsvertrag hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) für die Interessen der Zeitungsverlage ausgesprochen.
«Es kann nicht sein, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Aktivitäten so weit ausdehnen, dass sie den originären Bereich der Printmedien überlagern», sagte Neumann dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Dienstagausgabe). Die Zeitung sei das «politische Leitmedium» und brauche angesichts der Existenzsorgen der Verlage Unterstützung, ergänzte der Kulturstaatsminister.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich am Donnerstag nach monatelangen Beratungen in Dresden auf den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigt. Das Papier regelt die Online-Aktivitäten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Sender können ihre Programme künftig bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen bis zu 24 Stunden. Neue Internet-Angebote sollen einen Drei-Stufen-Test durchlaufen, bereits bestehende bis Ende 2010 nachträglich geprüft werden.