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Neumann plant Änderung des Filmförderungsgesetzes

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Berlin - Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat eine Änderung der bisherigen Regelung der Filmabgabe angekündigt. Eine kurzfristig geplante kleine Novellierung des Filmförderungsgesetzes werde die bisher fehlenden Abgabekriterien für die Fernsehanstalten in das Gesetz einbringen, sagte Neumann im Deutschlandradio Kultur.

Die Mitglieder des Bundestags-Kulturausschusses hätten ihm dafür ihre Unterstützung zugesagt. Damit reagiere man auf das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts von Ende Februar. Das Gericht hatte in erster Instanz die bisherige Form der Filmabgabe, bei der Fernsehsender im Gegensatz zu Kinobetreibern und zur Videowirtschaft lediglich auf freiwilliger Basis zahlen, für verfassungswidrig angesehen und den Fall an das Karlsruher Bundesverfassungsgericht überwiesen. «Ich möchte das abkürzen», sagte Neumann.




 

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