Als wir im März unter dem Titel „Corona-Stipendien und Steuerpflicht - Eine teilweise noch ungeklärte Geschichte“ insbesondere der Frage nachgegangen sind, wie die sogenannten Corona-Stipendien im Rahmen des Bundesprogrammes NEUSTART KULTUR steuerlich zu bewerten seien, gab es noch Klärungsbedarf: Denn die Stipendien, die über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Wort abgewickelt wurden, waren offiziell steuerfrei zu werten. Für andere Stipendien aus dem Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, die beispielweise über den Deutschen Musikrates vergeben wurden, galt dies nicht unbedingt. Die Entscheidungen der zuständigen Finanzämter werteten diese mal so mal anders. Im März waren wir bester Dinge, das diese Angelegenheit in Kürze geklärt und vernünftig und einheitlich geregelt werden würde. Das war offenbar nicht der Fall. Wir haben nachgehakt.
Hauptrubrik
nmz nachgehakt: NEUSTART KULTUR-Stipendien und Steuerfreiheit
Vorspann / Teaser
Autor
Publikationsdatum
Paragraphs
- Share by mail
Share on
Ort
Autor