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nmz news update_0227: Anton Beer-Walbrunn | Jazz | Fit durch Musizieren | Fair-Trade-Download?

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Auf die Spur von Anton Beer-Walbrunn begibt sich Burkhard Schäfer in seinem Feature der Februar-Ausgabe der nmz. Ssirus W. Pakzad war beim BMW Welt Jazz Award. Eine „Untersuchung zu den Auswirkungen von Musikunterricht auf Denken, Lebensqualität und Hirnplastizität“ stellt in der nmz Pat Christ vor. „Die Studie geht von der Erkenntnis aus, dass sich die Nervenzellen im Gehirn auch im Alter weiter anpassen können. Musik kann diesen Prozess befördern. Die Forscher wollen die Effekte nun erstmals genau untersuchen. In einem Jahr sollen erste Ergebnisse vorliegen.“ Leider lässt uns der Streit um die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht los. Mehr in unserem news update vom 27. Februar 2019.

Was war – Anton Beer-Walbrunn, Matthieu Bordenave

Pfarrer Martin Valeske hat den Spätromantiker und Reger-Zeitgenossen Anton Beer-Walbrunn wiederentdeckt. Burkhard Schäfers Feature aus der Februar-Ausgabe der nmz.

Ssirus W. Pakzad berichtet vom BMW Welt Jazz Award. Am Sonntag stellte Matthieu Bordenave, Wahl-Münchner mit südfranzösischen Wurzeln, sein Projekt „Archipel“ im Doppelkegel vor.

Im Fokus: Wie fit macht Musizieren?

Seit vielen Jahren geht Eckart Altenmüller, Direktor des Instituts für Musikphysiologie und Musikermedizin an der Musikhochschule Hannover, der Frage nach, was das aktive Musizieren im Seniorenalter bewirkt. „Fit im Kopf durch Musizieren: Eine Untersuchung zu den Auswirkungen von Musikunterricht auf Denken, Lebensqualität und Hirnplastizität“ lautet der Titel seiner neuesten Studie. 100 Seniorinnen und Senioren zwischen 64 und 76 Jahren nehmen daran teil. Foto: Pat Christ (Weiterlesen)

Apropos: EU-Urheberrechtsrichtlinie | Virtual Reality im Kulturbereich | Musik aus dem Fair-Trade-Download?

Virtual Reality im Kulturbereich

In seinem wunderbaren Nicht-Newsletter stellt mus.er.me.ku die Frage des Monats: Kann Virtual Reality den Kulturbereich retten? „Viele Kulturinstitutionen zerbrechen sich den Kopf darüber, wie sie mehr Besucher für sich gewinnen können. Wobei es nicht nur generell um mehr Besucher geht, sondern um ganz bestimmte Besucher – nämlich um mehr „junge Menschen“. Allseits bekannt ist, dass „diese jungen Leute“ doch immer nur mit ihren Spielkonsolen, Smartphones, Instagram und Netflix hantieren. Also muss es das sein, was Millennials, auch Generation Y genannt, wollen. Folglich beschließen Kulturinstitutionen, man könne diese Zielgruppe mit Gamification, einer App oder am besten mit Virtual Reality anlocken. Aber stimmt das?“ Lesen Sie das ganze lesenswerte Statement und den Nicht-Newsletter!

Musik aus dem Fair-Trade-Download

Für das Goethe-Institut hat Johannes Zeller sich mit den Arbeitsbedingungen in der Kunst unter dem Titel „Musik aus dem Fair-Trade-Downloadbefasst. Eine Studie lege „nahe, dass der Mythos des brotlosen Künstlers nicht nur existiert, sondern sogar die Regel ist. Analog dazu entwickelt sich eine Bewegung, die sich für fairen Handel in der Kunst einsetzt. An der Wertschöpfungskette beispielsweise eines Musik-Downloads sind viele Akteure beteiligt: Labels, Vertriebe, Plattformen, Urheberrechtsgesellschaften, Agenten und Manager. Im unübersichtlichen Markt der Download- und Streaming-Anbieter bestehen große Unterschiede darin, wie groß das Stück vom Kuchen ist, das für den Künstler übrig bleibt.“

EU-Urheberrechtsrichtlinie kurz vor der Ziellinie

Gestern haben die Fachpolitiker im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments dem vor zwei Wochen im Trilog erzielten Richtlinientext zur Modernisierung des EU-Urheberrechts zugestimmt. Damit ist jetzt der Weg frei für die finale Abstimmung im Plenum Ende März. Anbei die Stellungnahme von Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir begrüßen das positive Votum im Rechtsausschuss. Gleichzeitig appellieren wir an alle Europaabgeordneten, der Entscheidung der Fachpolitiker zu folgen. Der Text der Richtlinie ist ein ausgewogener Kompromiss, der Kreativen und Usern deutliche Vorteile bringt. In der Debatte um die Urheberrechtsreform kursieren viele irreführende Aussagen, die aktuell noch für Verunsicherung sorgen. Daher ist es uns wichtig, zu betonen, dass die Reform in erster Linie dringend benötigte Regeln für die Nutzung kreativer Inhalte auf den großen kommerziellen Online-Plattformen schafft. Artikel 13 verpflichtet die Plattformbetreiber zur Lizenzierung von geschützten Inhalten, um sicherzustellen, dass Kreative an der Verwertung ihrer Werke beteiligt werden. Hierbei geht es nicht um verpflichtende ‚Uploadfilter‘, sondern um Lizenzverträge. Das geht bislang in der Debatte völlig unter. In der Abstimmung im Europäischen Parlament Ende März steht die Zukunftsfähigkeit der Kultur- und Medienwirtschaft auf dem Spiel. Daher werden wir uns mit aller Vehemenz weiter für die Rechte unserer Mitglieder stark machen.“

Dagegen machen die Gegnerinnen immer stärker mobil. Zweifel an der Richtlinie meldete unterdessen auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, an. „Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen,“ sagt Ulrich Kelber. Da haben wir den Casus Knacktus, der von den Gegnerinnen der Richtlinie laufend formuliert wird. Der Einsatz von Uploadfiltern wird im Gesetzt nicht gefordert, aber … aber darauf laufe es hinaus. Und sie vergessen dabei, zu erwähnen, dass bereits völlig ohne Beanstandung Uploadfilter längst von den Betreibern eingesetzt werden. Und wenn Kelber am Ende schreibt: „Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, darf dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzerinnen und -nutzer erfolgen.“ Wie Kelber sich das vorstellt, teilt er leider nicht mit.

Unterdessen untersucht Markus Hassold den juristischen Kern der EU-Richtlinie und der Kritik ihrer Kritikerinnen: „Die Kritik am Entwurf einer neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in der Kritik – Würdigung der gängigen Kritikansätze anhand des Richtlinientextes (und dessen Erläuterungen)“ (liegt vor als PDF).

Ich bin sicher, das Thema wird uns noch eine Weile begleiten. Spätestens bis kurz nach der Abstimmung im EU-Parlament.

Was sonst noch wichtig war …

Veranstaltungs-Tipp

Andromeda Mega Express Orchestra – Neue Orchesterformen I/III
27. Februar 2019, 20:00 Uhr, Heimathafen Neukölln, Karl-Marx-Straße 141, 12043 Berlin
Tickets 20€, erm. 17€ (Abendkasse) (Link)

Mit seiner Reihe „Neue Orchesterformen“, die aus drei konzeptionell sehr unterschiedlichen Abenden besteht, erschließt das Andromeda Mega Express Orchestra (AMEO) sich selbst und seinem vielschichtigen Publikum neue ästhetische Horizonte. Erstmals kann das Ensemble innerhalb eines Jahres drei Varianten von Spielarten zeigen, die gewohnte Orchesterformen in ihren Grundlagen aufbrechen und erneuern. Den Auftakt bildet das Konzert am 27. Februar im Heimathafen Neukölln. Hier wird das AMEO einen Sound kreieren, der so bislang noch nicht von ihm zu hören war. Das neue Konzertprogramm, das im Heimathafen Neukölln präsentiert wird, wurde von Orchesterleiter Glatzel in den vergangenen 12 Monaten in enger Zusammenarbeit mit dem Ensemble entwickelt. „Wir spielen mehr denn je mit Kombinationen von Klangfarben und Texturen, ihren Konnotationen und Potentialen, und dem Umgang mit ihnen als improvisatorisches Ausdrucksmittel“, erklärt Glatzel, „dabei streben wir eine organische Form und Flexibilität im Ablauf der Stücke an.“

Radio-Tipp

21:04 bis 22:00 | kulturradio
MUSIK DER GEGENWART: Ultraschall Berlin 2019. Junge Journalisten berichten über das Festival für neue Musik

Mit Julia Kaiser. Unter dem Titel „UltraschallReporter“ haben Jugendliche im Alter von 15 bis 22 Jahren das Festival begleitet, Interpreten und Komponisten interviewt und Berichte verfasst. Ihre Eindrücke von den Festivaltagen, aber auch ihren ganz individuellen Blick auf die Neue Musik stellen sie in dieser Sendung vor.


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