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Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetztes ist beschlossen

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Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Sächsische Landtag gestern den Sparhaushalt für 2011/2012 beschlossen. Damit ist auch die umstrittene Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes beschlossene Sache. Fünf ländliche und drei urbane Kulturräume müssen jetzt mit fast vier Millionen Euro weniger auskommen.

Von den im Kulturraumgesetz festgeschriebenen 86,7 Millionen Euro Landeszuschuss an die Kulturräume müssen drei Millionen Euro zur Mitfinanzierung der Landesbühnen Sachsen und 700.000 Euro zur Aufstockung des Strukturfonds abgezweigt werden. Das bedeutet beispielsweise für die Stadt Leipzig eine Kürzung von einer Million Euro, dem Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien werden 500.000 Euro entzogen, dem Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen 340.000 Euro.

Das einst so beispielhafte und in Deutschland einzigartige Kultur-Finanzierungsmodell hat deutliche Blessuren erlitten. Grund dafür ist das Bestreben nach einem ausgeglichenen Haushalt in Sachsen. Der Freistaat will im kommenden Jahr eine Milliarde Euro weniger als 2010 ausgeben, damit sich Einnahmen und Ausgaben von jährlich knapp 15,5 Milliarden Euro die Waage halten. Ob es eine kluge Entscheidung war, den verhältnismäßig geringen Betrag von 3,7 Millionen ausgerechnet bei der Kultur zu sparen, wird die Zukunft zeigen. Denn es wird nicht nur die Hochkultur sein, die den Gürtel enger schnallen muss. Kultur ist ein gesamter Organismus, Entzugserscheinungen werden hier fatale Folgen haben.


 

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