München - Im kommenden Jahr will der Bayerische Rundfunk die Jugendwelle Puls auf der UKW-Frequenz von BR-Klassik senden. Privatradios fürchten deswegen um Werbeeinnahmen und ihre Existenz und wollen den Schritt per Gericht verhindern - notfalls in Karlsruhe.
Das Oberlandesgericht (OLG) München will erst Ende Juli entscheiden, ob der Bayerische Rundfunk seine Jugendwelle Puls künftig auf UKW senden darf. Der Verkündungstermin wurde nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag auf den 27. Juli festgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Rund 40 bayerische Privatradios hatten Klage gegen die Pläne des BR für den Wechsel des digitalen Jugendradios Puls auf die UKW-Frequenz von BR-Klassik eingereicht. Das Landgericht München wies die Klage ab. Damit wollte sich ein Großteil der klagenden Sender aber nicht abfinden und zog in nächster Instanz vor das OLG.
«Teile unserer Mandanten sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn dieses Jugendprogramm kommt», sagte der Anwalt Axel von Walter, dessen Kanzlei die Privatradios vertritt. «Alle anderen Sender verlieren sehr relevante Werbeeinnahmen.» Der BR verstoße gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht. Es gebe nur eine begrenzte Anzahl an UKW-Frequenzen, und mit seiner Entscheidung für den Tausch bringe der große Sender «dieses Biotop zum Wanken».
Der Bayerische Rundfunk sieht die Sache völlig anders. Er hatte bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, der geplante Tausch verstoße nicht gegen das Bayerische Rundfunkgesetz, und Teil der Grundversorgung sei es auch, die Jugend zu erreichen.
Der Wechsel zwischen BR-Klassik und Puls soll 2018 vollzogen werden. Puls kann dann nicht nur digital, sondern auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden. BR-Klassik dagegen verschwindet von seiner angestammten Frequenz und ist nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören.
Sollt das OLG der Rechtsauffassung des BR folgen und die Klage der Privatradios abehnen, ist das aber nicht automatisch das Ende des Rechtsstreits. «Dann steht der Weg nach Karlsruhe an», sagte Axel von Walter. Er werde seinen Mandanten in dem Fall empfehlen, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.