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Quarantäne-Regelung: FREO e.V. fordert Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende in der Muster-Quarantäneverordnung

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FREO e.V. fordert die Aufnahme einer Ausnahmeregelung für professionelle Kunst- und Kulturschaffende in die Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus. Gleichzeitig muss die Verordnung zu Vermeidung eines Flickenteppichs einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt werden.

Im Oktober 2020 haben sich die Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern auf Änderungen der Muster-VO zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten geeinigt: Laut Muster-VO sind Rück- und Einreisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich für 10 Tage selbst zu isolieren. Eine Auflösung der Quarantäne ist frühestens nach 5 Tagen mit einem negativen Corona-Test möglich. Die Muster-VO definiert verschiedene Ausnahmeregelungen, u.a. für beruflich Reisende im Profi-Sport-Bereich.

FREO e.V. kritisiert, dass eine Ausnahmeregelung für Kunst- und Kulturschaffende, die der spezifischen Arbeitsrealität der Kulturbranche gerecht wird, fehlt. FREO e.V. fordert deshalb die Bundesländer auf, die Muster-VO um eine Ausnahmeregelung für beruflich reisende Kunst- und Kulturschaffende zu ergänzen. Die Ausnahmeregelung soll beruflich reisende professionelle Kunst- und Kulturschaffende unter Voraussetzung der Vorlage negativer Tests von den Quarantäneregelungen ausnehmen.

Tobias Rempe, Vorsitzender des FREO e.V.: „Die Existenz von Kunst- und Kulturschaffenden und Organisationen hängt am Zustandekommen des Engagements – und jedes einzelne Engagement ist in dieser Situation notwendig. Die derzeitigen Ausnahmeregelungen in der Muster-VO tragen dieser Notwendigkeit keine Rechnung. Sie bauen bürokratische Hürden auf und erschweren Kulturschaffenden die Ausübung ihres Berufs. Dies kann zu ernsthaften beruflichen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen.“

Durch die Covid-19-Pandemie wurden die freien Ensembles und Orchester in eine existenzielle Krise geschleudert. Seit wenigen Monaten ist es ihnen nun wieder möglich aufzutreten, ihre Kunst nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt zu zeigen; geplante Kooperationen mit Künstler*innen aus dem Ausland fortzusetzen. Jedes Engagement – jedes Konzert, jede Aufnahme, jedes Vermittlungsprojekt – ist elementar und wichtig. Nicht nur für das künstlerische Arbeiten selbst, sondern für das wirtschaftliche Überleben der Organisationen und Kulturschaffenden. So geht es aktuell nicht nur den freien Ensembles und Orchestern. Die gesamte Kulturbranche – insbesondere die freie Szene – ist darauf angewiesen, wieder spielen, wieder veranstalten zu können – sowohl in Deutschland als auch im internationalen Raum.

Mit der genannten Ausnahmeregelung werden unnötige zusätzliche bürokratische Hürden für die Kulturbranche verhindert. Sie unterstützen die Kulturschaffenden in ihrer derzeit erschwerten Wahrnehmung ihres Berufes. Neben NEUSTART KULTUR, Überbrückungshilfen des Bundes und anderen direkten finanziellen Hilfen von Ländern und Kommunen ist die geforderte Ausnahmeregelung ein wichtiges mittelbares Werkzeug für die Rettung und den Erhalt der Kulturbranche und ihrer Kunst- und Kulturschaffenden.

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