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Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt gestartet

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Bundesregierung hat Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt auf den Weg gebracht
Deutscher Kulturrat begrüßt Kabinettsbeschluss zur Konvention Kulturelle Vielfalt

Berlin, den 27.09.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Bundeskabinett heute den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet hat.

Die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt wurde am 20. Oktober 2005 von der 33. UNESCO-Generalkonferenz angenommen. Sie tritt in Kraft, wenn sie durch mindestens 30 Staaten ratifiziert wurde. Bislang haben zehn Staaten die UNESCO-Konvention ratifiziert. In Deutschland muss sich nun der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzeswerk befassen.

Der Deutsche Kulturrat hat sich mit Nachdruck für dieses völkerrechtliche Instrument eingesetzt, um das kulturelle Leben in Deutschland zu stärken. Besonders wichtig ist die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt mit Blick auf die GATS-Verhandlungen der Welthandelsorganisation. Hier wird eine Liberalisierung des Dienstleistungssektors angestrebt, von dem auch der Kultur- und audiovisuelle Bereich betroffen sind. Die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt soll hierzu ein Gegengewicht darstellen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass Deutschland mit an der Spitze der Staaten ist, in denen der Ratifizierungsprozess zur UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt eingeleitet wird. Es wird davon hoffentlich ein Anstoß ausgehen, dass die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt nun auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und von der Europäischen Union selbst ratifiziert wird. Für das kulturelle Leben in Deutschland ist dies ein positives Zeichen.“