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Resolutionen zur UN-Bildungsagenda 2030, zu TTIP und zum Schutz des Welterbes verabschiedet

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Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) in Regensburg schließt heute mit Beschlüssen zur Umsetzung der UN-Bildungsziele 2030 in Deutschland, zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und zum Schutz gefährdeter Welterbestätten.

In der Resolution Resolution „Umsetzung der UN-Bildungsziele 2030 in Deutschland“ fordert die Deutsche UNESCO-Kommission von der Bundesregierung und den Ländern, ehrgeizige Ziele zur nationalen Umsetzung der globalen Bildungsagenda bis 2030 festzulegen und das Monitoring sicherzustellen. Das Erreichen hoher Bildungsqualität, die Umsetzung von Inklusion, der Abbau von Ungleichheiten sowie die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung müssen dabei zentral sein, so die Resolution. Die Vereinten Nationen werden Ende September Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs) verabschieden. Bestandteil der SDGs ist eine globale Bildungsagenda, die auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Deutschland ist das erste Land, das sich mit der nationalen Umsetzung der Globalen Bildungsagenda detailliert beschäftigt.

In der Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen fordert die Deutsche UNESCO-Kommission, rechtlich wirksame Schutzmechanismen für die Informations- und Meinungsvielfalt, den Medienpluralismus und die kulturelle Vielfalt im Vertragstext festzuschreiben. Wichtig ist dabei, dass die Schutzmechanismen unabhängig von genutzten technologischen Verbreitungskanälen gelten. Die Verhandlungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens treten in die entscheidende letzte Phase ein. Die DUK setzt sich darin für eine konsequente Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein.

In der Resolution „UNESCO-Welterbe schützen“ verurteilt die Deutsche UNESCO-Kommission die Zerstörung bedeutender Kulturstätten der Menschheit durch die terroristische Organisation „Islamischer Staat“. Sie ruft dazu auf, sich vehement gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern aus geplünderten Stätten einzusetzen. Die DUK begrüßt deshalb die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes in Deutschland. Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht demnach eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes. Die DUK betont, dass diese Änderung den Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit erheblich verbessern wird.

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