Frankfurt/Main/London - Der Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters geht gerichtlich gegen das geplante Verbot seines Auftritts in der Frankfurter Festhalle vor. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt ging am Mittwoch ein Eilantrag ein, wie eine Sprecherin sagte.
Zuvor hatte der Hessische Rundfunk berichtet. Stadt und Land wollten den Auftritt verhindern, weil sie dem Musiker Antisemitismus vorwerfen. Der Musiker berufe sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit, so die Sprecherin. Waters wolle erreichen, dass er mit einer einstweiligen Anordnung am 28. Mai 2023 die Halle betreten darf. Der Antrag richtet sich gegen das Land Hessen und die Stadt Frankfurt. Diese haben als Gesellschafter der Messe diese angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen.
Das Gericht entscheidet frühestens am 17. April. Zuerst hätten Stadt und Land Gelegenheit zur Stellungnahme, so die Sprecherin. Eine Entscheidung soll aber spätestens Ende April fallen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Waters hatte juristische Schritte bereits angekündigt: «Politiker haben kein Recht, Künstler und ihre Fans mit Auftrittsverboten einzuschüchtern und zu schikanieren», sagte der Sänger in London. «Ich kämpfe für all unsere Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Redefreiheit. We are on the road to Frankfurt. Frankfurt, wir kommen!»