Dresden - Kulturschaffende können künftig leichter eine Förderung für Gastspiele innerhalb und außerhalb Sachsens beantragen. Die Anträge können künftig per Online-Formular gestellt werden und sind laufend möglich, wie die Kulturstiftung des Freistaats am Dienstag mitteilte.
Die Stiftung fördert unter anderem Gastspiele von Tanz-, Theater- und Figurenproduktionen, Videopräsentationen und Ausstellungen. Ziel des Programms ist es, dass aufwendig erarbeitete Produktionen über die Premiere oder Vernissage hinaus an möglichst vielen Orten zu sehen sind. Dafür können sowohl sächsische Künstlerinnen und Künstler eine Förderung für Gastspiele in Europa beantragen. Umgekehrt fördert die Stiftung auch Kulturschaffende, die für ein Gastspiel in den Freistaat reisen.
Seit Beginn des Programms vor fünf Jahren bewilligte die Stiftung laut eigenen Angaben 500 Anträge. In diesem Jahr waren es demnach bereits 70. Pro Jahr stehen 250 000 Euro zur Verfügung.