Kiel - Für gemeinnützige Kultureinrichtungen hat Schleswig-Holsteins Landesregierung rund 13,5 Millionen Euro Soforthilfen bereitgestellt. «Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen», sagte Kulturministerin Karin Prien (CDU) am Montag in Kiel.
«Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern.» Das Geld soll Liquiditätsengpässe abmildern, Kosten für Veranstaltungen und Investitionen werden aber nicht übernommen. Empfänger müssen zuvor bereits Bundeshilfen, insbesondere die Überbrückungshilfe, nutzen. Das gilt nicht für Kulturvereine, die weniger als 1500 Euro Soforthilfe beantragen.
Anträge können nach Ministeriumsangaben überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen stellen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind. Hilfen gibt es auch für Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren bereits institutionelle Förderung erhalten haben. Soforthilfen in begrenztem Umfang sind auch für kleinere Kulturvereine mit nicht mehr als geringfügig Beschäftigten möglich.
2020 hatte das Land Kulturhilfen in Höhe von 6,5 Millionen Euro bereitgestellt. «Kleine Vereine ebenso wie größere Kultureinrichtungen sind dankbar, dass sie dank der Soforthilfen nicht in existenzielle Not gekommen sind», meinte Prien.