Stuttgart - Die kurfürstliche Sommerresidenz in Schwetzingen und das markgräfliche Opernhaus Bayreuth werden 2011 von der Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme in die UNESCO-Weltkulturerbeliste nominiert. Das entschied die Kultusministerkonferenz, die für die deutsche Vorschlagsliste zuständig ist, wie das baden-württembergische Finanzministerium mitteilte.
Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) und Finanzminister Willi Stächele (CDU) bezeichneten die Festlegung als «eine wichtige Etappe auf dem Weg, Schwetzingen in den Rang eines Weltkulturerbes zu bringen». Die offizielle Nominierung ist Voraussetzung für das Evaluationsverfahren, das ein Antrag durchlaufen muss, um dem jährlich einmal tagenden Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt werden zu können. Frühestens wäre dies im Jahre 2012 möglich.
Mit dem Ensemble aus Stadt, Schloss und Garten ist Schwetzingen ein besonders authentisch erhaltenes Beispiel einer europäischen Sommerresidenz in der Tradition des 18. Jahrhunderts. Besonders hervorzuheben ist der Erhalt des gesamten Bestandes an Bauwerken und Skulpturen aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Dazu gehören einmalige Objekte wie das früheste erhaltene Rangtheater, die letzte erhaltene Gartenmoschee des 18. Jahrhunderts und die kleinteilige Anlage des Badhauses. Mit dem Kreisparterre und dem Wiesentälchen sind besondere künstlerische Leistungen des Barock- und des Landschaftsgartens erhalten.
In Baden-Württemberg haben bereits drei Stätten das UNESCO-Prädikat als Weltkulturerbe erhalten. Kloster Maulbronn wird seit 1993, die Klosterinsel Reichenau seit 2000 und der Obergermanisch-Räthische Limes seit 2005 auf der Liste der Weltkulturerbestätten geführt.