Hauptbild
Foto: Martin Hufner
«Soforthilfe-Kultur II» in Kiel angelaufen - Anträge bis Ende November. Foto: Hufner
Hauptrubrik
Banner Full-Size

«Soforthilfe-Kultur II» in Kiel angelaufen - Anträge bis Ende November

Autor
Publikationsdatum
Body

Kiel - Kultureinrichtungen in Schleswig-Holstein können bis Ende November Unterstützung im Rahmen des jetzt gestarteten Corona-Programms «Soforthilfe-Kultur II» beantragen. «Die Vielfalt der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein muss uns auch durch die Krise erhalten bleiben - Kultur ist unser Reichtum», sagte Kulturministerin Karin Prien (CDU) in Kiel.

Das am Dienstag gestartete Programm folgt auf die «Soforthilfe-Kultur I», über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai Mittel beim Land beantragen konnten. Das neue Programm speist sich aus nicht abgerufenen Mitteln der mit 25 Millionen Euro ausgestatteten «Soforthilfe I».

Antragsberechtigt für das neue Programm sind vier Gruppen: Gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet und nicht öffentlich getragen werden. Zudem können regionale kulturelle Vereine sowie Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes beziehen, Anträge stellen. In Ausnahmen können auch privatwirtschaftliche Einrichtungen von dem Programm profitieren, wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben.

Die Soforthilfe werde grundsätzlich maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt, hieß es. Kulturvereine, die nur regional wirken, können in der Soforthilfe II Anträge bis zu 1500 Euro stellen. Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen, können maximal in Höhe von 5/12 der jährlichen institutionellen Landesförderung Unterstützung erhalten.

Ort
Autor