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SPD: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter muss erhalten bleiben

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Siegmund Ehrmann, MdB, Sprecher für der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion teilt in einer Presseerklärung mit, dass mit dem Gutachten des Bundesfinanzministeriums zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen dunkle Wolken über der deutschen Kulturlandschaft aufziehen. Das Gutachten fordert die Abschaffung der allermeisten ermäßigten Mehrwertsteuersätze und damit auch für die Kultur!

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher steht zur Disposition und damit eine bewährte Praxis der indirekten Kulturförderung auf dem Spiel!

Auch wenn der Finanzminister dem heutigen Vernehmen nach zurück rudert: die FDP pocht auf Einhaltung des Koalitionsvertrages und der sieht vor, dass die ermäßigte Mehrwertsteuer in einer Kommission diskutiert werden soll. Das Gutachten ist eine Grundlage für die Debatte.

Die Bundesregierung, die gerne davon spricht, dass Kultur keine Subvention, sondern eine Investition in die Zukunft ist, muss endlich Farbe bekennen und sich hinter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Kultur und auch für Bücher stellen. Der Staatsminister für Kultur und Medien hat sich bisher nur zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von Zeitung bekannt.

Die SPD fordert, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter erhalten bleibt! Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher ist unverzichtbar! Darüber hinaus sollte die Regierung über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und Hörbücher nachdenken, damit das Buch auch in der digitalen Gesellschaft als Kulturgut behandelt wird!


Vorschlag der SPD für eine Entschließung des Ausschusses für Kultur und Medien zur Unterrichtung der Bundesregierung
„Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbericht)“
BT-Drucksache 17/465


Der Ausschuss für Kultur und Medien stellt fest, „Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine Investition in die Zukunft.“ – Dieser knappe, aber wichtige Satz war Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD in der 16. Legislaturperiode. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP heißt es: „Kulturförderung ist keine Subvention, sondern eine unverzichtbare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“ Mit diesem Satz kommt unter anderem zum Ausdruck, dass Subventionen, d.h. direkte Finanzhilfen und steuerliche Vergünstigungen im Kulturbereich unerlässlicher Bestandteil öffentlicher Kulturförderung sind.

Diese wichtige Form der indirekten öffentlichen Kulturförderung ist von wesentlicher und unmittelbarer Bedeutung zur Förderung: der Erhaltung und sinnvollen Nutzung von kulturhistorisch wertvollen Gebäuden und der Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter. Zudem stellt die Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen (Theater, Orchester, Chöre, Museen und Volkshochschulen) sowie die ermäßigte Umsatzsteuer für kulturelle Leistungen und unterhaltende Leistungen (Bücher, Zeitungen, Zoologische Gärten, Schausteller, Zirkusunternehmen) eine unverzichtbare Grundlage für die kulturelle Viefalt in unserem Land dar.

Auch der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) wird im 22. Subventionsbericht der Bundesregierung als direkte Finanzhilfe des Bundes unter dem Titel „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ aufgeführt. Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) verdeutlicht, welchen kulturellen, aber auch wirtschaftlichen Erfolg direkte Finanzhilfen des Bundes im Kulturbereich haben können.

Der Ausschuss für Kultur und Medien fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese wichtige Form der indirekten öffentlichen Kulturförderung, d.h. direkte Finanzhilfen und steuerliche Vergünstigungen im Kulturbereich erhalten bleiben.

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