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Staatsziel Kultur: Der Staat schützt und fördert die Kultur

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Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel und Deutscher Kulturrat veranstalten Fachtagung

Berlin, den 03.05.2006. Morgen beginnt die zweitägige Fachtagung „Staatsziel Kultur – Symbolpolitik oder mehr?“ in der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel. Befürworter und Gegner des Staatsziels Kultur im Grundgesetz werden ihre Argumente austauschen.

Unter anderem diskutieren Gitta Connemann, MdB, Vorsitzende der Enquêtekommission „Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages, Hajo Cornel, Abteilungsleiter Kultur im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg und Berichterstatter im Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz, Dr. Karl Ermert, Akademiedirektor, Wolfenbüttel, Prof. Dr. Max Fuchs, Vorsitzender des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Ulrich Karpen, Universität Hamburg, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider, Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung, Universität Hannover, Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata-Instituts, Berlin, Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Kulturdezernent Bremerhaven, Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Mitglied der Enquêtekommission „Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages, Berlin.

Mit der Fachtagung "Staatsziel Kultur – Symbolpolitik oder mehr?" wollen die Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel und der Deutsche Kulturrat die bislang eher unter Spezialisten geführte Diskussion öffnen und für einen weiteren Kreis der Kulturschaffenden und ihrer Verbände sowie der kulturpolitisch Verantwortlichen und Interessierten aus Bund, Ländern und Kommunen die Möglichkeit bieten, die Argumente zu prüfen und sich an der nötigen öffentlichen Debatte zu beteiligen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Verankerung des Staatsziels Kultur ist mehr als ein Symbol. Einem Land, das sich als Kulturnation versteht, das stolz ist auf sein kulturelles Erbe, das in seine Künstlerinnen und Künstler investiert, steht es gut an, sich im Grundgesetz zu Kultur als Staatsziel zu bekennen. Die Formulierung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ bedeutet, die idealistische Vorstellung von der Kulturnation Deutschland, in praktische Politik zu übersetzen. Dies ist notwendig, nicht trotz, sondern gerade weil wir ein föderaler Staat sind.“