Görlitz/Dresden - Der Streit um schwankende Landeszuschüsse für den Kulturbetrieb hat nun das Verwaltungsgericht Dresden erreicht. Am 11. Februar verhandeln die Richter eine Klage des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien. Sie richtet sich gegen das geltende Berechnungsmodell für die Zuschüsse.
Die Landesmittel für einen Kulturraum werden derzeit auf der Grundlage sämtlicher Kulturausgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise in diesem Gebiet ermittelt. Die Kritiker in Ostsachsen vertreten die Auffassung, dass Investitionen wie etwa Baukosten nicht in diese Rechnung einfließen dürfen, weil sie anders als laufende Kosten nur einmalig zu Buche schlagen.
Der Freistaat überweist jährlich Geld an acht Kulturräume in Sachsen. Dieses Fördermodell für Museen, Theater, Bibliotheken sowie andere kulturelle Einrichtungen und Projekte ist bundesweit einzigartig.