Die für November 2020 angekündigten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus bedeuten existentielle Einschnitte für die Freien Künste. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage.
Insbesondere soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Sparten Musik und Darstellende Künste werden von den Einschränkungen hart getroffen. Dies gilt auch für alle anderen Kunstsparten, deren Existenzgrundlage öffentliche Veranstaltungen sind.
Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen.
Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern.
Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände fordern die Bundesregierung eindringlich auf, die nun beschlossenen Maßnahmen umgehend durch Wirtschaftshilfen abzufedern, die auch Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen der Kulturwirtschaft wirkungsvoll, direkt und unbürokratisch Hilfen eröffnen.
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die angekündigte Verlängerung von Überbrückungshilfen und die Erstattung von Einnahmeausfällen bis zu 75 Prozent für den Monat November. Allerdings fordern wir eine Ausweitung der Hilfen etwa für Berufseinsteiger*innen, die keine Vorjahresumsätze vorweisen können. Hier bedarf es sofortiger Regelungen, die verhindern, dass unzählige junge Künstler*innen ihre berufliche Existenz aufgeben.
Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein. Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen.
Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur*innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem „Land der Dichter*innen und Denker*innen“ nicht aufzuhalten.
Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, der Verband Deutscher Puppentheater, der Verband der HörspielRegie sowie die Vereinigung Alte Musik