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Orchestervereinigung fordert Ende des Lohnverzichts
DOV begrüßt Forderungen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen an die Parteien zur Bundestagswahl
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Urteil im Prozess um Tarifvertrags-Kündigung für Rostocker Orchester [update, 16:30]

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Rostock - Im Prozess vor dem Arbeitsgericht Rostock um die Tarifvertragskündigung für die Musiker der Norddeutschen Philharmonie Rostock wird am Freitag (11.00 Uhr) die Entscheidung erwartet. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) als Klägerin sieht den 2014 geschlossenen Haustarifvertrag als nicht erfüllt an, da seit April 2016 fünf Stellen nicht nachbesetzt worden seien.

In dem Vertrag hatten die Musiker unter anderem auf Gehalt verzichtet, im Gegenzug war der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie die Nachbesetzung frei werdender Stellen vereinbart worden. Die Orchestervereinigung pocht darauf, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Die beklagte Volkstheater Rostock GmbH meint dagegen, dass es ein unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit eines Kunstbetriebs sei, wenn dieser zur Besetzung von Stellen verpflichtet sei.

 

[update, 16:30]

Gewerkschaft siegt im Rechtsstreit um Stellen im Rostocker Orchester

Rostock - Das Volkstheater Rostock ist im Rechtsstreit um die Besetzung von Musikerstellen in der Norddeutschen Philharmonie unterlegen. Die Deutsche Orchestervereinigung als Klägerin sah den 2014 geschlossenen Haustarifvertrag als nicht erfüllt an, da seit April 2016 fünf Stellen nicht nachbesetzt worden seien. In dem Vertrag hatten die Musiker auf Gehalt verzichtet, im Gegenzug war der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie die Nachbesetzung frei werdender Stellen vereinbart worden. Das Arbeitsgericht verurteilte am Freitag das Volkstheater, zwei Arbeitnehmern einen Arbeitsvertrag anzubieten. Für drei weitere nicht besetzte Stellen sei das Einstellungsverfahren zu beginnen. «Es herrscht der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind», lautete der zentrale Satz im Urteil.

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