Das am 15. Dezember 2016 beschlossene neue Urhebervertragsrecht sollte zur wesentlichen Stärkung der Kreativen, der Urheberinnen und Urheber beitragen. „Diese Absicht des Gesetzes ist nur teilweise erreicht worden, auch wenn die Reform positive Veränderungen beinhaltet“, sagte Eva Leipprand, Bundesvorsitzende des VS in ihrer ersten Stellungnahme. Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) setzt sich seit seiner Gründung vor bald 50 Jahren und aktuell in diesem Jahr intensiv für die Verbesserung der Rechte der Worturheber ein, zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Initiative Urheberrecht.
Der seit langem geforderte Auskunftsanspruch der Autorinnen und Autoren über die Nutzung ihrer Werke durch Verwerter wird im Gesetz urheberfreundlich geregelt.
„Wir sehen in diesem Gebot zu mehr Transparenz eine wesentliche Verbesserung der Position der Urheber“, so Eva Leipprand, „zumal der Auskunftsanspruch sich auch auf bestimmte weitere Bereiche der Lizenzkette ausdehnt.“ Bei der Vergütung der Werknutzung würde nicht nur die Häufigkeit, sondern auch das Ausmaß stärker berücksichtigt, so dass eine angemessene Vergütung kreativer Arbeit besser als zuvor eingefordert werden kann.
Allerdings blieb die verbesserte Regelung des Anspruchs der Urheber auf angemessene Vergütung für jede Nutzung hinter den Erwartungen zurück. „Insbesondere müssen wir als VS dabei die unzureichenden Regelungen zum Verbandsklagerecht kritisieren“, sagte Imre Török, stellvertretender Vorsitzender des VS. Die seit Heinrich Böll oft beschworene „Einigkeit der Einzelgänger“ verlangt nach gesetzlichen Regelungen, damit die Durchsetzung der Rechte einzelner Urheberinnen und Urheber auf Wunsch stellvertretend und in vollem Umfang von Berufsverbänden wahrgenommen werden kann.
Enttäuschend und weit hinter den Forderungen des VS zurückbleibend ist die Regelung des Rechterückfalls an Autorinnen und Autoren. Die Rechte sollten bei unzureichender Verwertung vom Urheber zurückgefordert werden können. Nun bezieht sich das Zweitverwertungsrecht lediglich auf Verträge mit pauschaler Vergütung und greift erst nach zehn Jahren. Somit sind den meisten Urheberinnen und Urhebern die Hände gebunden, wenn sie gegebenenfalls bessere Bedingungen anstreben wollen, sei es beim ursprünglichen Verlag oder bei einem anderen Verlag, der eine vorteilhaftere Werknutzung anbieten kann. Zudem besteht die Gefahr, dass die Regelung als Einladung zum Abschließen von Pauschalverträgen aufgefasst wird. Das kann nicht im Interesse der Autorinnen und Autoren sein.
Das Urheberrecht sichert die kulturelle Vielfalt und den freien Fluss der Meinungen, die für die Demokratie lebenswichtig sind. „Die soeben be [Anker] schlossene Reform macht zumindest deutlich, dass der Gesetzgeber die Bedeutung des Urheberrechts für die Zukunft der gesellschaftlichen Entwicklung erkannt hat. Insofern hat das Engagement des VS und seiner Partner Früchte getragen, und wir werden uns auch weiterhin für verbesserte Arbeits- und Lebensbedingungen der Kreativen einsetzen“, erklärten Eva Leipprand und Imre Török für den Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller.