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Verfassungsbeschwerde abgelehnt - Musiker reagieren enttäuscht

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München - Enttäuscht hat die Initiative «Aufstehen für die Kunst» auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, ihre Verfassungsbeschwerde und den damit verbundenen Eilantrag gegen das Bundesnotbremsen-Gesetz nicht anzunehmen. Nach Ansicht der Initiative wird und wurde die Kultur durch die Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie etwa gegenüber dem Einzelhandel oder den Kirchen zu Unrecht benachteiligt.

Zu den Antragsstellern gehörten unter anderem Geigerin Anne-Sophie Mutter und Sänger Christian Gerhaher. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Entscheidung am 20. Mai veröffentlicht. Sie ist unanfechtbar.

Die Initiative kritisierte am Freitag die Begründung des Gerichtes, «weil sie Begründungs- und Nachweislast vertauscht». Nach Auffassung des Gerichtes dürfe der Staat beim Kampf gegen die Pandemie «nahezu frei schalten und walten», hieß es von der Initiative. «Nicht der Staat muss den Nachweis führen, dass seine Maßnahmen erforderlich sind, sondern die Kultur soll den Gegenbeweis antreten - was sie aber gar nicht kann.»

Nicht nachvollziehen kann die Initiative das Argument der Richter, dass die vorgelegten Studien lediglich von niedrigen Inzidenzwerten ausgingen und deswegen nicht ausreichten. Den Antragsstellern nach sind grundlegende Erkenntnisse der Aerosol- und Belüftungsstudien auch für Inzidenzwerte über 100 und für eventuelle Mutationen gültig. Zudem könne den Klägern nicht zum Vorwurf gemacht werden, «dass die Theater seit November geschlossen sind und daher Publikumsstudien bei Inzidenzwerten über 100 faktisch unmöglich sind».

Nachvollziehbar sei dagegen, so die Initiative, dass die Antragssteller angesichts rückläufiger Inzidenzwerte und der sich daraus ergebenden Öffnungsschritte aus einer konkreten Grundrechtsbetroffenheit herausgefallen seien.

Die Initiative begrüßte es allerdings, dass die Bayerische Staatsregierung Konzert- und Theatersäle mittlerweile wieder geöffnet hat und durch Testungen auch geringere Orchesterabstände ermöglicht wurden. So werde Vielfalt bei den Repertoires gewährleistet. Den von der Bundesregierung jüngst aufgelegten Hilfsfonds für die Kulturbranche bezeichnete die Gruppe als «echtes Hoffnungszeichen».

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