Der VUT zum Diskussionsentwurf zur Urheberrechtsrichtlinie (EU) 2019/790 des BMJV. Pünktlich zum Beginn der Sommerferienzeit legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen zweiten Diskussionsentwurf vor, in dem die Umsetzung insbesondere des Artikel 17 der DSM-Richtlinie von 2019 zum Urheberrecht vorgeschlagen wird.
Ziel der Richtlinie war es, große Upload-Plattformen stärker in die Verantwortung für die von ihnen öffentlich zugänglich gemachten urheberrechtlich geschützten Werke zu nehmen und den Value Gap zu schließen, in dem Lizenzverträge mit Rechteinhabern verhandelt werden müssen.
Der nun vorliegende Diskussionsentwurf aus dem BMJV bleibt weit hinter dieser Zielsetzung zurück: Er stellt Rechteinhaber schlechter, in dem er (1) das Haftungsprinzip umkehrt und nur in bestimmten Konstellationen Lizenzangebote der Rechteinhaber an die Plattform zulässt, (2) eine neue Schranke einführt, die sich de facto auf die Mehrheit des User-generated Content erstreckt, (3) Inhalte bis zu einer Quantitätsschwelle (u. A. 20 Sekunden eines Musikstücks) dem regulären Lizenzmarkt entzieht und (4) Uploader*innen in der Konsequenz entscheiden lässt, ob Lizenzverträge überhaupt notwendig sind.
„Aus unserer Sicht sind die Vorschläge keine geeignete Grundlage für eine Umsetzung der DSM-Richtlinie, denn sie missachten den Auftrag des europäischen Parlaments und schaffen einen deutschen Sonderweg, der eine europaweite Harmonisierung verfehlt. Obendrein ignoriert er die Praxis des funktionierenden Lizenzmarktes und versucht in Teilen dieser, die Grundlage zu entziehen“, erläutert VUT-Vorstandsvorsitzender Mark Chung. „Mithilfe der Haftungsprivilegierung für Upload-Plattformen in den letzten beiden Jahrzehnten subventionierte die Politik den Aufschwung der Plattformökonomie auf dem Rücken der Rechteinhaber. Die Corona-Krise hat die Unausgewogenheit des Marktes für Musikaufnahmen wieder vielerorts sichtbar gemacht. Die Richtlinie schafft endlich Voraussetzungen für ein ‘level playing field’. Doch der Diskussionsentwurf des BMJV versucht in entscheidenden Punkten, Künstler*innen und ihre Partner gegenüber großen Internetplattformen wieder schlechter zu stellen. Das ist absolut unakzeptabel“, so Mark Chung weiter.
Seit Jahren setzt sich der VUT dafür ein, dass Upload-Plattformen in die Verantwortung genommen werden, mit Rechteinhabern Lizenzverträge auf Augenhöhe zu schließen, sofern sie deren urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich machen. Dabei sollten den Rechteinhabern durchsetzbare Ansprüche auf Schadensersatz gegen jene Upload-Plattformen zugesprochen werden, die sich Verhandlungen verweigern und/oder weiter lizenzfrei Leistungen und Werke nutzen.