Hauptrubrik
Banner Full-Size

Wem gehören die Restmittel?

Untertitel
Von der Schwierigkeit, eine Milliarde Euro für die Kultur auszugeben
Publikationsdatum
Body

Dem am 4. September 2022 veröffentlichten dritten Entlastungspaket der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel genutzt werden sollen, um gezielte „Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung zu stellen. Die Mittel in Höhe von ursprünglich 2,5 Milliarden Euro waren 2020 zur Verfügung gestellt worden, um Veranstaltungsunternehmen gegen wirtschaftliche Nachteile abzusichern, die ihnen durch pandemiebedingte Kapazitätsreduktion und Veranstaltungsausfälle entstehen.

Aktuell sollen aus den 2,5 Milliarden Euro, die der Sonderfonds Kulturveranstaltungen ursprünglich umfasst hat, laut Angaben des Deutschen Kulturrates noch rund eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft setzt in einer Pressemitteilung noch einen drauf: „Nach internen Informationen gibt es derzeit noch Restmittel nicht etwa nur von einer Milliarde, sondern von rund 1,5 – 1,8 Milliarden Euro.“

Es stellen sich Fragen: Wurden die Mittel für die vorgesehenen Zwecke deshalb nicht vollständig verbraucht, da 2021 aufgrund der Verordnungslage nur wenige Veranstaltungen stattfanden und seit Anfang des Jahres die Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben waren? Oder wurde der Sonderfonds, der als Ausfallfonds konzipiert war, daher nicht ausgeschöpft, weil doch nicht so viel ausgefallen ist?

Die ungewohnte Meldung „Es ist noch Geld da“ führte umgehend zu Diskussionen. Der Deutsche Kulturrat fordert, dass die Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen dem gesamten Kulturbereich, das heißt „den öffentlichen Kultureinrichtungen, den privaten Kulturunternehmen, den Kulturvereinen sowie den soloselbständigen Künstlerinnen und Künstlern“ zugutekommen. Hier stellt sich die Frage: Wie soll das möglich sein, diesen Fonds nun an andere zu verteilen? Wer hat dafür eigentlich das Mandat? Jens Michow vom Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft sieht das erwartungsgemäß kritisch: „Sollte diese Formulierung des Minis­teriums – ,Hilfen für Kultureinrichtungen‘ – dahingehend zu verstehen sein, dass die bisher nicht verbrauchten Mittel des Sonderfonds nun ausschließlich von festen Häusern und damit zum Beispiel lediglich von Theatern und Musikclubs in Anspruch genommen werden können, und damit der Veranstaltungswirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre dies ein Skandal.“ Der Verband vertritt die wirtschaftlichen Interessen von rund 500 Unternehmen des Wirtschaftsbereichs.

Weiterlesen mit nmz+

Sie haben bereits ein Online Abo? Hier einloggen.

 

Testen Sie das Digital Abo drei Monate lang für nur € 4,50

oder upgraden Sie Ihr bestehendes Print-Abo für nur € 10,00.

Ihr Account wird sofort freigeschaltet!