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Ich bin ein verzauberter Radio-Moderator. Foto: Hufner

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Bundesländer wollen weniger Radioprogramme der Öffentlich-Rechtlichen

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll grundlegend in seiner Struktur reformiert werden. Die Länder arbeiten einen Reformplan aus. Umrisse werden jetzt bekannt.

Mainz - Die Bundesländer wollen weniger Radioprogramme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. «Wir werden die Hörfunkprogramme reduzieren», sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab, der Deutschen Presse-Agentur. Konkrete Wellen wurden nicht genannt. Jüngst hatte der ARD-Sender Hessischer Rundfunk (HR) bereits angekündigt, dass er langfristig mit weniger als den bisher sechs Radioprogrammen plane.

SPD-Politikerin Raab, die auch rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin ist, ergänzte, man rede im Länderkreis zudem über eine Reduzierung der TV-Spartensender und eine Begrenzung der Apps. Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten diese Spartensender an: Tagesschau24 (ARD), Phoenix (ARD und ZDF), KiKa (ARD und ZDF), ZDFinfo (ZDF), ZDFneo (ZDF), ARD alpha (ARD) und One (ARD).

Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer größeren Rundfunkreform. Hintergrund sind auch Forderungen aus dem Länderkreis, dass die Öffentlich-Rechtlichen kosteneffizienter aufgestellt sein sollten. In Deutschland beauftragen die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und legen dessen grobe Struktur mit Sendern per Staatsvertrag fest. Um Programminhalte der Sender geht es nicht, das haben die Häuser mit Blick auf die Pressefreiheit selbst in der Hand. Die Rundfunkkommission will im Oktober den Ministerpräsidenten die Vorschläge vorlegen. «Wir sind in einem guten und konstruktiven Prozess und werden am Montag weitersprechen», sagte Raab.

Entstehen soll ein Reformstaatsvertrag als Dach über Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen: Medienstaatsvertrag - er regelt den gesamten Rundfunk in Deutschland -, ARD-, ZDF- sowie Deutschlandradio-Staatsvertrag. Außerdem soll es um den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gehen, in dem die Höhe des Beitrags festgelegt ist. Details, was die Länder zur Finanzierung konkret vorhaben, wurden noch nicht öffentlich gemacht. Derzeit gibt es eine Debatte in den Ländern darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag sein sollte. Einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Beitrag am 1. Januar 2025 von jetzt 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen, wollen mehrere Ministerpräsidenten nicht folgen. Die Länder können nur gemeinsam einstimmig die Höhe verändern. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Rundfunkkommissions-Koordinatorin Raab erläuterte zu der Reform: «Wir werden den Auftrag neu beschreiben - qualitativ und quantitativ: Es soll mehr Interaktion geben, Kooperationen mit Bildungs- und Kultureinrichtungen geben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mehr Teil des gesellschaftlichen Diskurses werden.» Zudem: «Wir stärken alles, was Zusammenarbeit und Wirtschaftlichkeit angeht.» Derzeit kann man in der ARD bereits beobachten, dass die Sender verstärkt nach Synergien suchen und Programminhalte in TV und Radio miteinander teilen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Raab zufolge soll der ARD-Staatsvertrag am grundlegendsten verändert werden: «Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu sortiert werden.» In den Staatsverträgen von ZDF und Deutschlandradio solle - und das könne auch ein Vorbild für die ARD-Anstalten sein - ein Direktorium etabliert werden, das Intendantenprinzip soll aber beibehalten werden. Die Intendanten und Intendantinnen stehen als Senderchefs an der Spitze der Medienhäuser.

 

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