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Rückblende 2012/07

Untertitel
Vor 50 und vor 100 Jahren
Publikationsdatum
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Aus dem Geschäftsbericht der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht +++ Verstehen wir unsere Musik erst in 50 Jahren?

 

Vor 100 Jahren

Aus dem Geschäftsbericht der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht entnehmen wir, dass die Gesamtsumme der seit 1904 netto verteilten Aufführungsgebühren im Jahre 1922 die erste Million bereits erheblich überschritten hat. 

Damit hat die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer nicht nur ihre Existenzberechtigung erwiesen, sondern auch dargetan, dass ihr Bestand durch keine Anfechtung mehr erschüttert werden könne. Für die Komponisten wird die segensreiche Wirksamkeit der Anstalt noch beträchtlich dadurch gesteigert, dass der Plan einer Altersversorgung  verwirklicht werden wird und in diesem Jahre an die ältesten Mitglieder die ersten Pensionen von je 1000 M. zur Auszahlung gelangen werden. Noch ein weiterer Fortschritt: 

So ist nunmehr ein besonderer Betrieb für die Verwertung der mechanischen Urheberrechte durch Lizenzerteilung an die Fabrikanten eingerichtet worden. 

So wird ein neues den Komponisten gewährtes Recht von der Genossenschaft wirtschaftlich nutzbar gemacht und den Komponisten wieder neue Vorteile ihres geistigen Schaffens zugeführt werden.

Neue Musik-Zeitung, Jg.33.1912, Heft 19

Vor 50 Jahren

Verstehen wir unsere Musik erst in 50 Jahren? meditiert Helmut Schmidt-Garre. Im Programmheft des letzten Münchner Musica-Viva-Konzertes wird ein Ausspruch von Boris Blacher angeführt: „Meiner Ansicht nach können über moderne Musik nur Hypothesen geschrieben werden. Kein Mensch weiß zunächst, ob sie gut oder schlecht ist.“ Und Fred K. Prieberg bekräftigt Blachers Skepsis und betont, wie sinnlos es sei, über ein Werk von heute etwa zu schreiben, es sei „brillant“ oder „mitreißend“. Sicherlich werden dies viele zunächst einleuchtend finden, und  sicherlich können wir in zwanzig oder fünfzig Jahren besser über die Werke von heute urteilen; dies umso mehr, wenn es sich um Kompositionen handelt, die sich durch ihre Neuartigkeit den gewohnten Maßstäben fast völlig zu entziehen scheinen. Aber – enthebt uns diese Einsicht wirklich der Notwendigkeit, bereits heute Stellung zu beziehen? Haben wir letzten Endes nicht das Recht, ja  geradezu die Pflicht, unser Urteil abzugeben? In Jahrhunderten, fast kann man sagen, in Jahrtausenden wollten die Künstler nichts anderes, als ihrer Zeit dienen (und gar gefallen!). Die größten Meisterwerke sind auf diese Weise entstanden; und zwischen Künstler und Publikum bestand eine fruchtbare Wechselbeziehung. Wie viele Meisterwerke sind denn beim ersten Erscheinen richtig erkannt worden, warum wohl das eine Werk bejaht, das andere aber abgelehnt wurde? Erst die Relation zwischen verkannten und erkannten Werken und die Erkenntnis der jeweiligen Ursachen gibt eine Basis zu Folgerungen.

XI.  Jahrgang 1962, 4 (Juli/August),  S.1

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