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Rückblende (2013/06)

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Vor 100 Jahren: Prüfungsordnung für Musiklehrer und Musiklehrerinnen +++ Vor 50 Jahren: „Deutsche Stiftung Musikleben“

Vor 100 Jahren

Ein jeder, dem die musikalische Zukunft unseres Volkes am Herzen liegt, wird die vom Königlich Sächsischen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts aufgestellte, am 1. Mai 1913 in Kraft getretene Prüfungsordnung für Musiklehrer und Musiklehrerinnen als eine Kulturtat von ganz erheblicher Bedeutung mit Freude und Genugtuung begrüßen. Endlich ist von höchster Stelle aus ein Damm errichtet worden, an dem die bisher alles überflutenden Wogen des höheren und niederen Dilettantismus brechen werden. In Zukunft wird sich „staatlich geprüfter Musiklehrer“ vorläufig im Königreich Sachsen nur nennen dürfen, der die in der Prüfungsordnung verlangten Bedingungen erfüllt. Der große herrliche Fortschritt wird nicht darin liegen, dass der eine oder der andere besonders Strebsame sich den staatlichen Stempelabdruck erwirbt, sondern darin: dass unsere Musikschulen ihre Schlussprüfungen mit den Forderungen der Prüfungsordnung in Einklang bringen werden, dass auch unsere Privatlehrer sich selbst auf den hohen Standpunkt der Prüfungsordnung stellen, mit ihren Forderungen vertraut und befähigt werden, begabte Schüler zur verlangten Reife zu bringen. Es ist geradezu als ein Glück anzusehen, dass das Königliche Kultusministerium auch der allgemeinen Bildung der Musiklehrer seine Aufmerksamkeit zuwendet. Ähnlich steht es mit der Forderung pädagogischer Vorbildung, die ja gerne mit einem höhnischen Seitenblick auf die „Schulmeister“ abgetan wird.

Neue Musik-Zeitung, Jg. 34, 1913, Heft 17, S. 341

Vor 50 Jahren

Die im vorigen Jahr in München gegründete Stiftung, der führende Persönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft und Politik angehören, will durch Frühbegabtenauslese sowie Ausbildungs- und Starthilfen für Spitzenbegabungen dem ständigen Rückgang der Musikpflege in der Bundesrepublik entgegentreten. Für 1963 plant die Stiftung unter anderem umfangreiche Beihilfen für etwaige als Spitzenkräfte anerkannte Musiker, die Auswahl förderungswürdiger Nachwuchskräfte sowie die Mithilfe bei der Beschaffung von Instrumenten für das gemeinsame Musizieren in Schulen und Jugendmusikschulen.

Die für diese Vorhaben benötigten Mittel werden von der Stiftung auf 750.000 D-Mark beziffert. Die Konzentrierung der Spenden für die Nachwuchsförderung erscheint einer kritischen Betrachtung wert. Man will also versuchen, die Mittel, die aus privater Hand aufgebracht werden, in eine Hand zu bekommen, die dann – logische Folge – das alleinige Verteilungsrecht beansprucht. Dass dadurch die „Deutsche Stiftung Musikleben“ (um die handelt es sich als Ziel eines Nachwuchsförderungszentrums)  mehr Mittel verfügbar erhält, steht fest. Es ist ferner sicher, dass dadurch die ganze Förderungsaktion eine viel großzügigere Verwirklichung erfahren kann. Einen Haken hat dieser Konzentrationsplan.

Gemeint ist die private Initiative, das persönliche Mäzenatentum. Der kunstliebende Industrielle X will sein Geld für einen von ihm besonders geschätzten jungen Künstler ausgeben, der andere dotiert ein Stipendium für eine bestimmte Schule, vielleicht aus sentimentalen Gründen? Soll dieses private und bereits gesteuerte Förderertum der geforderten Konzentration geopfert werden, und wird es nicht viele Förderer geben, die dann sagen, sie lassen sich nicht gern sagen, wofür sie ihr Geld geben? Die Gefahr einer Zentralisation ist immer das Schwinden von Teilen, die Aufgabe individueller Taten.

XII. Jahrgang 1963, 3 (Mai/Juni), S. 1

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