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Vor 100 Jahren (1922/05) – Entschließung des Münchner und des Württembergischen Tonkünstlervereins über die „Kulturabgabe“
Vor 100 Jahren (1922/05) – Entschließung des Münchner und des Württembergischen Tonkünstlervereins über die „Kulturabgabe“
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Vor 100 Jahren (1922/05)

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Entschließung des Münchner und des Württembergischen Tonkünstlervereins über die „Kulturabgabe“
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Während der deutsche Musikverlag, vornehmlich auf Grund der wieder aufgenommenen geschäftlichen Beziehungen mit dem Auslande blüht und gedeiht, während das Musiksortiment durchschnittlich sehr ansehnliche Gewinne erzielt, gestaltet sich – wenige Ausnahmen abgerechnet – die Lage der ernst strebenden landsgenössischen Tonsetzer von Tag zu Tag trauriger.

Die Kosten der Drucklegung von Musikwerken steigen zu schwindelnder Höhe an, was die Aussichten, Kompositionen, die nicht dem Oberflächengeschmack breiter Massen entgegenkommen, zu erträglichen Bedingungen beim Verlage anzubringen, beträchtlich vermindert. Auf der anderen Seite sind selbst angesehene, altgefestigte Konzert- und Operninstitute nur noch selten in der Lage, gehaltvolle, anregende Neuheiten erwerben und ihrer Zuhörerschaft vorführen zu können. Die Gefahr stockender Produktion, folgenschwerer Unterbrechung der Kontinuität des Schaffens und damit eintretender starker Minderung wertvollen, für die deutsche Gesamtkultur unentbehrlichen Vollbesitzes rückt erschreckend nahe! – In Würdigung dieser drohenden Gefahr, in Ansehung dessen, dass eine fortschreitende Verelendung der Schaffenden mit Notwendigkeit auch die Nachschaffenden und die Musiklehrenden aufs denkbar stärkste schädigen, dem gesamten Musikleben verhängnisvoll werden müßte, begrüßen der Münchner und der Württembergische Tonkünstlerverein aufs wärmste den Gedanken einer „Kulturabgabe“, die, was die Musik anlangt, dazu dienen soll, die Verbreitung gediegener neuer Tonwerke durch Druck zu erleichtern, unter heutigen Verhältnissen in ihren Wirkungsmöglichkeiten eingeengte, sich um die Wiedergabe beachtenswerter Neuheiten verdient machende Anstalten und Unternehmungen zu stützen und den Urhebern einen angemessenen Anteil am materiellen Ertrag ihrer Schöpfungen zu sichern. […]

Neue Musik-Zeitung 43. Jg., 18. Mai April 1922

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