An die Mitglieder des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunks: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf das Telemedienkonzept BR-Klassik vom 29. November 2013 nehmen wir wie folgt Stellung.
Vorbemerkung:
Den durch das Konzept stillschweigend implizierten Wegfall der UKW-Sendefrequenzen von BR-Klassik halten wir für eine kulturelle und medienpolitische Fehlentscheidung ersten Ranges. Unserer Auffassung nach würde die Abschaltung eine derzeit wesentliche Zielgruppe der Welle trotz digitaler Verbreitung vom Empfang abschneiden. Unsere Argumentation in dieser Angelegenheit hat Andreas Kolb in der Ausgabe 2/2014 der nmz, erschienen am 27. Januar, auf Seite 1 unter dem Titel „Die Vertreibung ins digitale Paradies“ ausführlich dargelegt.
Zum Konzept:
Als seit Jahren trimedial aufgestelltes privatwirtschaftliches Kultur-Unternehmen haben wir die begründete Befürchtung, dass das im Telemedienkonzept geplante, aus öffentlichen Mitteln finanzierte digitale Programmangebot unter den Begriff „Wettbewerbsverzerrung“ fällt und für unseren bisherigen Geschäftsbetrieb eine ernstzunehmende Bedrohung darstellt.
Hinzu kommt, dass man uns in diesem Konzept explizit als Konkurrent ausweist und gleichzeitig unsere jahrzehntelange journalistische Arbeit – gerade auch in den Bereichen Musikpädagogik, Kulturpolitik und Nachwuchsförderung – offensichtlich kenntnisarm herabwürdigt, um den Bedarf nach eigenen Angeboten zu unterfüttern. Auch deshalb sehen wir uns zum Einspruch veranlasst. (Wir empfehlen den Besuch unserer angefügten Web-Adressen).
Andererseits haben wir publizistisch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer als unverzichtbares Element unserer Kulturlandschaft verteidigt und werden dies auch weiterhin tun.
Weil wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem Kultur- und Bildungsauftrag als bedeutsamen Faktor in der deutschen Medienlandschaft begreifen, sollte er unserer Meinung nach politisch gestärkt und nicht juris-tisch infrage gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Erfüllung dieses Kulturauftrages nicht nur nach quantitativen, sondern vor allem nach qualitativen Gesichtspunkten. Letztere finden wir im vorliegenden Telemedienkonzept kaum vorhanden. Trotz alledem verzichten wir vorerst auf juristische Schritte. Wir bitten darum, unsere Überlegungen in ihre Planung einzubeziehen und unsere Argumente zu berücksichtigen. Wir hoffen, in einem konstruktiven Dialog, der eine (im Einzelfall auch kritische) Berichterstattung in unseren Medien beinhalten kann, zu beidseitig akzeptablen konkreten Ergebnissen zu gelangen, gegebenenfalls zu vernünftigen Kooperationen.
Theo Geißler und Barbara Haack,
Geschäftsführung und Verlagsleitung der ConBrio Verlagsgesellschaft, Regensburg Herausgeber der neuen musikzeitung (nmz) und der Zeitschriften „Politik + Kultur“, „Oper+Tanz“ und „JazzZeitung“
Juan Martin Koch und Andreas Kolb,
Chefredaktion der neuen musikzeitung