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Die Legitimation liegt in der Qualität

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Zum Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ·
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Schafft der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst ab? Diese Frage haben wir in vergangenen Ausgaben unserer Zeitung öfter gestellt – stets in Sorge um die Existenz unserer „Anstalten des öffentlichen Rechtes“. Ihre Legitimation für den Gebühren-Empfang beziehen diese Sender nicht zuletzt aus der Erfüllung eines Kulturauftrages. Das sehen etliche Programm-Verantwortliche leider anders: Sie definieren sich als Dienstleister und messen den „Erfolg“ ihrer Arbeit vorwiegend an der Einschalt-Quote. Es entstehen – auch im Bereich des Kulturfunks – populistisch-spekulative Tages-Begleitprogramme mit flachem, werkentstellendem Magazin-Charakter. Solcher Qualitäts-Demontage stellen sich zunehmend Hörer-Initiativen in den Weg. Sie haben im ehemaligen Bundes-Innenminister Gerhart R. Baum einen ebenso kundigen wie engagierten Mitstreiter gefunden.

Die international herausragende Entwicklung der Musik, insbesondere auch der zeitgenössischen Musik in unserem Lande wäre in den letzten Jahrzehnten ohne die Förderung des öffentlichen Rundfunks nicht möglich gewesen. Dieser Auftrag ist jetzt gefährdet. Die letzte Gebührenerhöhung ist unter der Erwartung der Anstalten geblieben. Es wird gekürzt, teilweise überproportional bei Aufgaben, die die Existenzberechtigung des öffentlichen Systems ausmachen, eben auch bei der Kultur. Erinnert sei an den Stellenabbau beim Rundfunkorchester in München und beim SWR Vokalensemble. Gegen diese Entscheidungen und gegen die einengende Interpretation des Kulturauftrages durch den Intendanten Voß vom SWR, der Rundfunk habe nur einen Wiedergabe- und keinen Entwicklungsauftrag, gab es erheblichen Widerstand bei den Betroffenen selbst und bei Teilen der öffentlichen Meinung. Es ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Kulturförderung der Rundfunkanstalten nicht „Wohltat“, sondern „Pflicht“ ist.

Die ganze Diskussion hat auch eine juristische Dimension: Die Verfassung macht dem öffentlichen Rundfunk klare Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, „dass die besondere Eigenart des öffentlichen Rundfunks – namentlich seine Finanzierung durch Gebühren – erst durch die Erbringung solcher Programmteile ihre Rechtfertigung findet, die unter kommerziellen Bedingungen notwendig defizitär bleiben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk findet seine Rechtfertigung nicht schon darin, dass sich jeweils möglichst viele Menschen einschalten, sondern darin, dass er neben massenattraktiven Sendungen auch anspruchsvolle kulturelle Sendungen mit einem hohen Kostenaufwand in seinem Programm hat, die nur für eine geringere Zahl von Teilnehmern von Interesse sind“.

Das in Karlsruhe anhängige Verfahren von ZDF und ARD muss jetzt zum Anlass genommen werden, um festzustellen, ob die Sender diesem Anspruch noch gerecht werden.

Auch die EU-Kommission überprüft zur Zeit aus ihrer Sicht, ob die Gebührenfinanzierung gerechtfertigt ist. Auch dort muss die Kultur ihre Argumente zur Geltung bringen. Initiativen dieser Art werden zur Zeit vorbereitet.

Die Ökonomisierung der Kultur, ein enges Kosten-Nutzen-Denken, die fragwürdige Orientierung an der Quote bestimmen immer mehr die Entscheidungen einiger Senderanstalten – und die Vertreter der Kultur in den Rundfunkräten folgen dem widerstandslos.

Es ist sehr erfreulich, dass die Hörer sich zu organisieren beginnen und sich einmischen, wie es unserem demokratischen Verständnis entspricht. So geschehen vor wenigen Tagen mit zwei Veranstaltungen durch die Initiative „Das ganze Werk“ in Hamburg und in Berlin gegen die Wellen NDR Kultur und rbb-Kulturradio. Allein in Berlin haben sich mehr als 200 Einzelpersonen und im Musikbereich tätige Vereinigungen in einem offenen Brief an den Sender gewandt. Hinter der Initiative in Hamburg stehen mehr als 2.000 Personen. Die Sender wissen jetzt bundesweit, dass sie sehr genau beobachtet werden. Einige – etwa WDR 3 und SWR 2 – bemühen sich sicht- beziehungsweise hörbar um die Erfüllung des Kulturauftrages und zeigen, dass mit qualitätsorientierten Programmen und auch neuen Formen der Vermittlung durchaus Hörer zu gewinnen sind.

Die Rundfunkgebühr ist – wie der Intendant von Deutschlandradio-Kultur Ernst Elitz treffend bemerkt – eine „Qualitätssicherungsgebühr“. Sicherlich zahlen wir sie nicht für unsere Unterforderung.

Die Schärfung des Bewusstseins für die Notwendigkeit von Kultur und auch von kultureller Bildung in unserem Lande muss fortgesetzt werden. Kultur ist kein Luxus für ökonomische Schönwetterzeiten, sondern Existenzsicherung einer Gesellschaft, die ihre Zukunft ernst nimmt. Dafür lohnt es sich zu kämpfen!

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