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Hochschule mit Übezelle. Zur Zeit schwierig zu erreichen. Foto: Hufner
Hochschule mit Übezelle. Zur Zeit schwierig zu erreichen. Foto: Hufner
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Die (Musik-)Hochschulen in den neuen Bundesländern (Corona-Regelungen im Überblick)

Publikationsdatum
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Wir haben uns umgehört wie die Musikhochschulen in den neuen Bundesländern jeweils auf die Situation unter den Bedingungen der Corona-Epidemien agieren. Wie sieht es aus mit der Semesteranrechnung, wie mit Präsenzunterricht, wie mit den Fristen für Prüfungen. Es gibt da keine allgemeinen Vorgaben. Alles Hochschulen finden ihr eigenes Vorgehen, da auch überall jeweils besondere Grundsituationen gegeben sind. Die Daten geben den Stand Ende April 2020 wieder. Gegebenenfalls treten bereits neue Regelungen in Kraft.


Berlin

Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin

https://www.hfm-berlin.de/
Charlottenstr. 55 10117 Berlin

  • Online Unterricht:
    Ja
  • Bibliothek/Ausleihe:
    Eingeschränkt
  • Präsenz-Unterricht:
    Nein
  • Übemöglichkeit:
    Nur in Ausnahmefällen
  • Veranstaltungen:
    Alles abgesagt bis 31.7.20
  • Neueinschreibungen:
    Ja
  • Prüfungsanmeldungen:
    Ja
  • Aufnahmeprüfung Wintersemester:
    Finden statt. Termine werden noch bekannt gegeben.
  • Beginn des Wintersemesters:
    Unter Vorbehalt 5.10.2020.
  • Dauer des Sommersemesters 2020:
    Unterrichts-/Vorlesungszeit voraussichtlich 3.7.2020.
  • Wertung des Semesters:
    „Kreativsemester“ wird nicht auf Regelstudienzeit angerechnet
  • Spezielle Regelungen für ausländische Studierende:
    Nach Senatsbeschluss allgemeine 14tägige Quarantänepflicht bei Wiedereinreise.

Cottbus/Senftenberg

Brandenburgische Technische Universität Cottbus/Senftenberg
Studiengang Instrumental und Gesangspädagogik der BTU Cottbus/Senftenberg

  • Beginn Sommersemester 2020:
    Offiziell: 6.4.2020, Beginn der Präsenzlehre nicht vor 20.4.2020
  • Online-Unterricht:
    Vor Start der Präsenzlehre einige Veranstaltungen mit Online-Angeboten
  • Präsenz-Unterricht:
    Bis auf weiteres nein
  • Aufnahmeprüfung Wintersemester:
    Die Aufnahmeprüfungen für das kommende Wintersemester finden am 19.6.2020 statt.
  • Dauer des Sommersemesters 2020:  
    Einen umfassenden Einblick eröffnet für Studieninteressierte ein Probestudium vom 5. bis 7.5.2020. Anmeldung erfolgt online.
  • Fristen Bachelor-/Master-Arbeiten:
    um sechs Wochen bis zum 18.5.2020 verlängert

Dresden

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

https://www.hfmdd.de/
Wettiner Platz 13, 01067 Dresden

  • Beginn Sommersemester:
    4.5.2020, seit 23.3.20 digitale Lehre
  • Online Unterricht und Bibliothek/Ausleihe:
    Ab 4.5.2020
  • Präsenz-Unterricht:
    für Abschlusssemester ab 4.5. zunächst nur Einzelunterricht ab 2.6. für alle anderen, bevorzugt Einzelunterricht. Kleinere Ensembles in entsprechend großen Räumen und auf Antrag.
  • Übemöglichkeit:
    Seit 20.04. für Abschlusssemester, ab dem 27.04.2020 für alle Studierenden mit Bedarf an Überaum
  • Veranstaltungen:
    Alles abgesagt bis 31.8.2020
  • Neueinschreibungen:
    Geplant. Vermutlich in einem geringeren Umfang, da weniger Studierende ihr Studium im Sommersemester 2020 abschließen.
  • Prüfungsanmeldungen:
    Fristen verschoben und noch nicht neu definiert
  • Aufnahmeprüfung:
    Ursprünglicher Termin Anfang Juni verschoben, ein neuer Termin ist noch nicht bekannt
  • Beginn des Wintersemesters:
    1.10.2020 nach Beschluss der Landesrektorenkonferenz – Vorlesungsbeginn flexibel
  • Dauer des Sommersemesters 2020:
    Unterrichts-/Vorlesungszeit bis voraussichtlich 3.7.20
  • Fristen Bachelor-/Master-Arbeiten:
    Wurden zunächst um 6 Wochen verlängert (analog zur Schließzeit der Bibliothek)
  • Wertung des Semesters:
    Auf Antrag kann das Semester als Urlaubssemester gelten, ansonsten anerkannt
  • Spezielle Regelungen für ausländische Studierende:
    Bisher nicht.

Halle/Wittenberg

Institut für Musik der Martin Luther Universität Halle/Wittenberg (Abteilung für Musik)

https://www.musikwiss.uni-halle.de/
Kleine Marktstraße 7 06108 Halle

  • Beginn des Sommersemester 2020:
    20.4.2020
  • Online-Unterricht:
    Ja, zum großen Teil
  • Bibliothek/Ausleihe:
    Ist, soviel ich weiß, seit kurzem wieder möglich – Online- und Digital-Ausleihe
  • Präsenz-Unterricht:
    Videokonferenz mit Rektor geplant; frühestens ab 4.5. in einigen Fächern (Einzelunterricht)
  • Übemöglichkeit:
    bis jetzt nein, Gebäude sind geschlossen
  • Veranstaltungen:
    Keine
  • Neueinschreibungen:
    Unklar
  • Prüfungsanmeldungen:
    Alle Prüfungen sind ausgesetzt, online Prüfungen sind laut Universitätsleitung möglich (gilt nicht für die musikalisch praktischen Fächer)
  • Aufnahmeprüfungen Wintersemester:
    Soll stattfinden; Modus und Zeitpunkt sind noch offen
  • Beginn des Wintersemesters 2020:
    Möglicherweise erst Anfang November (Information des Rektorats)
  • Dauer des Sommersemesters 2020:
    Ende: 11.7.2020
  • Fristen Bachelor-/Master-Arbeiten:
    Verlängert um den Zeitraum der Schließung der Universität
  • Wertung des Semesters:
    Nein
  • Spezielle Regelungen für ausländische Studierende:
    Nein

Leipzig

Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig

https://www.hmtleipzig.de/
Grassistraße 8, 04107 Leipzig – Dittrichring 21, 04109 Leipzig

  • Beginn Sommersemester:
    16.3.2020
  • Online-Unterricht:
    Teilweise: Musikwissenschaft, Musiktheorie, künstlerische Einzel- und Gruppenunterrichte via Skype, ZOOM und anderen Plattformen
  • Bibliothek/Ausleihe:
    Frühestens ab 4.5.20 schrittweise Öffnung.
  • Präsenz-Unterricht:
    ab 2.6.20: Zunächst nur Einzelunterricht (Vorrang: Examenskandidaten); Kein Gruppenunterricht (Ensembles, Kammermusik, Orchester, Chor)
  • Übemöglichkeit:
    ab 4.5.20 (nur für Studierende, die im laufenden Semester ihr Studium oder einen Studiengang beenden)
  • Veranstaltungen:
    Abhängig von der Grundsatzverordnung der sächsischen Regierung
  • Neueinschreibungen:
    Zum 1.10.2020
  • Prüfungsanmeldungen:
    Ab Mitte Mai 2020 in elektronischer Form
  • Aufnahmeprüfung Wintersemester:
    1. Runde online, 2. Runde mit Präsenz zu verschiedenen Terminen je nach Fachrichtung zwischen Juni und September 2020
  • Beginn des Wintersemesters 2020:
    1.9.2020
  • Dauer des Sommersemesters 2020:
    Ende: 30.8.20
  • Fristen Bachelor-/Master-Arbeiten:
    Individuell geregelt, Fristverlängerungen für die Dauer der Schließzeit automatisch gewährt
  • Wertung des Semesters:
    Individuelle Sonderregelungen für nicht Nichtanrechnung sind möglich
  • Spezielle Regelungen für ausländische Studierende:
    Krisenbedingtes Urlaubssemester, wenn Anreise aus Heimatland nicht möglich – dann keine Gebühren für Nicht-EU-Studierende; Gebühren für Nicht-EU-Studierende in Höhe von 50% der üblichen Summe, wenn Unterrichte in Anspruch genommen werden

Rostock

Hochschule für Musik und Theater Rostock

https://www.hmt-rostock.de/
Beim St.-Katharinenstift 8 | 18055 Rostock

  • Beginn Sommersemester 2020:
    20.04., zunächst online
  • Online-Unterricht:
    Ja, Formen der Fern-/Onlinelehre werden genutzt.
  • Bibliothek/Ausleihe:
    Digital geöffnet, seit dem 20. April sind auch Ausleihe und Rückgabe von Bibliothekmedien wieder möglich (Leihverkehr als Magazinbibliothek). Eine eingeschränkte Nutzung im Präsenzbetrieb ist ab 2. Juni 2020 vorgesehen.
  • Präsenz-Unterricht:
    Die Lehre findet im Sommersemester 2020 prinzipiell ohne Präsenz statt. Ab 2.Juni 2020 dürfen die Hochschulräume unter Wahrung der Abstands- und Hygienebedingungen wieder für Zwecke der Lehre und für Prüfungen genutzt werden.
  • Übemöglichkeit:
    seit 4. Mai für Studierende, die sich in der Prüfungsvorbereitung befinden und keine Gelegenheit zum Üben und Proben in privaten Räumen haben.
  • Veranstaltungen:
    Öffentliche Veranstaltungen sind bis zum 12. Juli 2020 abgesagt
  • Aufnahmeprüfung
    Wintersemester: Bewerber*innen werden gebeten, ein Video einzusenden. Über den weiteren Ablauf des Verfahrens werden die Bewerber*innen informiert.
  • Beginn des Wintersemesters:
    01.10.2020
  • Dauer des Sommersemesters:
    Unterrichts-/Vorlesungszeit bis 10. Juli 2020, Nachholzeitraum für Präsenzunterricht im August und September 2020
  • Fristen Bachelor-/Master-Arbeiten:
    keine Fristen, individuell
  • Wertung des Semesters:
    wird gewertet, auf Antrag kann das Semester als Urlaubssemester gelten.
  • Spezielle Regelungen für ausländische Studierende?
    Allgemeine 14-tägige Quarantänepflicht bei Wiedereinreise.

Weimar

Hochschule für Musik „Franz Liszt“ Weimar

https://www.hfm-weimar.de/start/
Platz der Demokratie 2/3 99423 Weimar

  • Beginn Sommersemester 2020:
    Online-Unterricht: in geeigneten Fächern sowie übergangsweise auch zur Betreuung im künstlerischen Bereich.
    Die Unterrichts- und Prüfungszeit im Sommersemester wird auf den Zeitraum 04.05.2020 bis 31.07.2020 festgelegt. Nicht gegebene Unterrichte sowie noch ausstehende Prüfungen aus dem Wintersemester können bis zum Ende des Sommersemesters am 30.09.2020 nachgeholt werden. Entsprechend den von der Bundes- und Landesregierung getroffenen Entscheidungen bezüglich der Lockerungen ist es uns möglich, unter Einhaltung der festgelegten Sicherheits- und Hygienebestimmungen wieder künstlerischen Einzelunterricht durchzuführen. Unsere Hochschule lebt in allen ihren Bereichen von der Präsenzlehre in Kombination mit dem Selbststudium. Wir alle sind uns darüber einig, dass insbesondere der künstlerische Unterricht nicht durch digitale Formate ersetzt werden kann.
    Deshalb soll ab dem 04.05.2020 der künstlerische Einzelunterricht unter Einhaltung strenger Vorgaben auf der Basis unseres Sicherheits- und Hygienekonzeptes schrittweise wieder ermöglicht werden. Außer künstlerischem Einzelunterricht (1:1) kann vorerst keine Präsenzlehre stattfinden.
    Auch wenn Einzelunterrichte stattfinden, bedeutet dies keine generelle Öffnung der Hochschulgebäude. Der Unterricht wird mit namentlicher Angabe der Lehrenden und Studierenden im Voraus angemeldet werden und wird unter Berücksichtigung fachspezifisch erforderlicher Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen stattfinden. Dafür werden die Räume zunächst zentral vergeben.
    Für Lehrende und Studierende, die zu einer Risikogruppe gehören oder in einem gemeinsamen Haushalt mit besonders gefährdeten Personen leben, gelten besondere Schutzmaßnahmen. In diesen Fällen soll kein künstlerischer Einzelunterricht im Präsenzunterricht stattfinden. Von diesen bzw. für diese Personen ist dann in geeigneter Weise digitale Lehre durchzuführen. Es gilt demnach der Grundsatz: Das Lehrangebot im künstlerischen Einzelunterricht ist sicherzustellen, im Ausnahmefall kann dies in digitaler Form erfolgen.
    Viele weitere Lehrveranstaltungen werden in unterschiedlichen digitalen Formaten angeboten.
  • Bibliothek/Ausleihe:
    eingeschränkte Ausleihe möglich, die Lesesäle bleiben aber geschlossen.
  • Präsenz-Unterricht:
    je nach Gesamtlage nach und nach Rückkehr, beginnend mit künstlerischen Einzelunterricht ab 04.05. (siehe Punkt 2 weiter oben).
  • Übemöglichkeit:
    ja, mit sehr strengen Sicherheitsvorkehrungen, und zunächst nur für Studierende der Tasteninstrumente und des Schlagwerks. An Erweiterungen der Übemöglichkeiten wird gearbeitet.
  • Veranstaltungen:
    keine öffentlichen Veranstaltungen bis zum 31. August 2020.
  • Neueinschreibungen:
    Die Erstimmatrikulationen zum Sommersemester sind abgeschlossen, alle Studierenden, die ihr Studium zum SoSe 2020 aufnehmen möchten, können dies auch tun. Sollten Studierende ihren Studienplatz zum SoSe 2020 nicht antreten möchten, können Sie beantragen, dies erst zum WS 2020/21 zu tun.
  • Prüfungsanmeldungen:
    Werden durchgeführt, alle damit zusammenhängenden Fristen sind um die Zeit verlängert, um die die Hochschuleinrichtungen geschlossen sind.
  • Aufnahmeprüfung:
    Wintersemester; noch in der Diskussion
  • Beginn des Wintersemester 2020 (soweit bekannt ):
    01.10.2020
  • Dauer des Unterrichts im Sommersemester 2020:
    bis 31.07.2020
  • Fristen Bachelor-/Master-Arbeiten:
    Alle Prüfungsfristen sind um die Zeit verlängert, um die die Hochschuleinrichtungen geschlossen sind.
  • Wertung des Semesters (als Kann-Semester?):
    Die Studierenden haben die Möglichkeit, das Sommersemester 2020 nicht auf ihre Regelstudienzeit anrechnen zu lassen, wenn sie nicht die für ein reguläres Semester erforderlichen Lehrangebote nutzen konnten. Sollten die Lehrangebote aus ihrer Sicht ausreichend gewesen sein, können sie sich das Semester ganz regulär als Fachsemester anrechnen lassen. Dies entspricht im Wesentlichen den Ideen des sog. Kann-Semesters.
  • Spezielle Regelungen für ausländische Studierende:
    Wegen der besonders erschwerten Bedingungen für ausländische Studierende (Einreiseregeln, finanzielle Belastungen), werden deren Schicksale noch sensibler verfolgt und behandelt. Gesonderte Regelungen gibt es nicht, da der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.

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