Der Bereich der künstlerisch Tätigen ist von den Folgen der Corona-Pandemie besonders deutlich betroffen. Denn in Kunst und Kunstvermittlung geht es zwischen den Menschen zur Sache. Man spielt zusammen, man genießt zusammen, man ist ein kulturelles Lebewesen als Ganzes. Instrumentalunterricht, Regiearbeit, Musikpädagogik, Konzertleben – all das wird unmöglich oder ist bisweilen erheblich schwer umzusetzen. Was bislang lief wie am Schnürchen, wo ein Zahnrad ins nächste griff und wo es nur gelegentlich ein wenig oder – wie bei der Verabschiedung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie – auch mal grundsätzlich knirschte, wirkt wie ein laues Windchen angesichts des Sturmes, der die Lebensmodelle der Soloselbständigen oder Freiberufler und deren wirtschaftliche Existenz erfasst hat. Wie soll es weitergehen?
Dabei hatte es angesichts des Herunterfahrens des gesellschaftlichen Lebens Mitte März zunächst – gemessen an der Gesamtsituation – für die Kunst- und Kulturschaffenden hoffnungsfrohe Zeichen gegeben. Gleich am 11. März versprach die Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Künstler und Kultureinrichtungen können sich darauf verlassen, gerade mit Blick auf die Lebenssituationen und Produktionsbedingungen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche: Ich lasse sie nicht im Stich! Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht.“ Das klang gut, den Kultursektor schien die Bundesregierung im Blick zu haben. In der nächsten Folge setzten bereits einzelne Bundesländer eigene Soforthilfe-Programme für die Soloselbständigen auf. Jedes Bundesland anders, was schade war, aber immer noch schienen die Kunstschaffenden im Blick der Politik.
Dann kam leider alles anders. In einem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung empfahl man in Bedrängnis geratenen Kulturschaffenden zur Not „Grundsicherung“ bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Das ist besser als nichts, aber es ist natürlich nur ein Angebot, das sowieso immer schon zu jeder Zeit bestanden hat (mit ein paar spezifischen Lockerungen in der aktuellen Situation, befristet auf sechs Monate). Und es ist, wie Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, betont, eine Notlösung, wenn „die Existenz von Künstlerinnen und Künstlern trotz der Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern akut bedroht ist … Natürlich ist die Grundsicherung keine Kulturförderung, sondern sie ist eine solidarische Maßnahme unserer Gesellschaft, also von uns allen …“
Die Maßnahmen, die durch Bundeszuschüsse hätten geregelt werden können, waren allerdings überhaupt nicht an die wirtschaftliche Lebenswirklichkeit der Soloselbständigen angepasst – zur Ausnahme zählt die Handhabung des Verfahrens in Baden-Württemberg. In seinem offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vom 20. April 2020 kritisiert der Deutsche Musikrat diese zu Recht: „Diejenigen, die nicht kapitalintensiv arbeiten und daher wenig Betriebskosten vorweisen können, erhalten aufgrund der aktuellen Vergaberegelung derzeit keine Soforthilfen vom Bund. Kredite und Stundungen helfen Soloselbständigen auch nicht weiter, da diese in der Regel ihre Leistungen nicht nachholen und damit ihre Einnahmeausfälle nicht kompensieren können.“
Bei den Bundesländern erwiesen sich die spezifischen Soforthilfeprogramme für die Soloselbständigen zudem als viel zu klein dimensioniert. Die Töpfe mit Zuschüssen, die einem bis mindestens Ende Mai offeriert wurden, waren schon Ende März durch Anträge (auch kriminell missbräuchliche) leergefegt. Das Vertrauen in die Politik und die Verwaltung war nachhaltig beschädigt. Prompt wurden wieder kleinere, örtlich begrenzte Hilfsangebote aufgesetzt, die jedoch meist über private Stiftungen oder Verwertungsgesellschaften angeboten wurden. Das alles ist natürlich gut und beweist ein hohes solidarisches Verständnis der Bürger*innengesellschaft; aber um daran zu partizipieren, braucht man viel Glück und den richtigen Wohnort. Das ist absurd.
Einen Masterplan gibt es nach wie vor nicht. Olaf Zimmermann beschreibt daher den aktuellen Zustand in seinem kulturpolitischen Wochenreport vom 17. April so: „Aber richtig ist, diese Maßnahmen reichen eindeutig nicht aus, um den Kulturbereich über die Krise zu bringen. Wir schlagen deshalb schon seit Wochen vor, einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds einzurichten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden noch sehr lange zu spüren sein. Wir brauchen deshalb eine funktionierende kulturelle Infrastruktur, damit auch in der Zukunft Aufträge an Künstler vergeben werden können und Kulturorte erhalten bleiben. Aber auch Künstlerinnen und Künstler sollen unmittelbar Nutznießer dieses Fonds sein können. Statt sich in Forderungen für einzelne kulturelle Bereiche zu verlieren, ist es jetzt Zeit, gemeinsam zu handeln.“
Gemeinsam handeln, wie soll das gehen? Nach wie vor ist Kultur ja Sache der Länder. Und die sind jeweils anders aufgestellt. Bayern bietet für die kommenden drei Monate 1.000 Euro für Mitglieder der Künstlersozialkasse an – da sind aber längst nicht alle Kulturschaffenden Mitglied. Die Geste ist schön und dürfte vielen Menschen auch tatsächlich eine Hilfe sein. Aber die Perspektive? Einstweilen bleibt es so bei einem Flickenteppich von Maßnahmen. Damit werden auch weiterhin Existenzängste einhergehen, die nicht nur mit der Bedrohung durch das Virus zusammenhängen. Angst ist kein guter Ratgeber, Angst lähmt. Lahme Kulturpolitik verstärkt diesen Zustand. In Richtung Frau Grütters gesagt – stehen Sie zu ihrem Wort: „Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden.“ Betonung liegt auf „spezielle Belange“!
Am einfachsten wäre es natürlich, man könnte so weitermachen wie es war, bevor die Einschränkungen des sogenannten Lockdowns gegriffen haben. Also mit dem Hochfahren des Kulturlebens und -betriebs auf den Stand von vor dem 11. März. Doch machen uns in dieser Hinsicht die medizinischen Fachleute wenig Hoffnung, dass dies möglich wäre, ohne eine weitere, noch stärkere Welle der Virus-Epidemie auszulösen. In unserer aktuellen Ausgabe der nmz (Seite15/16) machen Alon Wallach und Bernhard König allerdings Vorschläge, wie es mit „Musik auf Abstand“ vielleicht klappen könnte.