Der Konzertbetrieb steht seit Mitte März still. Insbesondere selbständige Musikerinnen und Musiker sind durch die Coronakrise betroffen. Sie beklagen inzwischen den Ausfall eines wesentlichen Teils ihres Jahreseinkommens. Auch wenn sich Interessensverbände wie der Musikrat und die Konferenz der Landesmusikräte, oder auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom 5. Juni 2020 zur „Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern“ für die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten von Soloselbständigen aussprechen, ist es Fakt, dass viele Soloselbständige dazu gezwungen sind, Grundsicherung zu beantragen. Zu diesem Thema sprach die neue musikzeitung mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
nmz: Was ist dran an den Gerüchten, dass Musiker ihre Instrumente verkaufen müssen, um Grundsicherung zu erhalten?
Monika Grütters: Das ist falsch! Es ist bitter, dass in einer für uns alle so belastenden Situation wie der aktuellen Krise auch noch Falschmeldungen wie diese viele Menschen verunsichern. Deshalb ist es mir sehr wichtig, klarzustellen: Keine Musikerin und kein Musiker muss ihr oder sein Instrument verkaufen, um Zugang zu Grundsicherung zu erhalten. Manche Musiker wie Oboisten oder Flötisten besitzen ja sogar mehrere Instrumente, doch kein einziges davon muss veräußert werden. Sollte es tatsächlich eine solche Aufforderung in einem Jobcenter gegeben haben, dann empfehle ich dringend, das nicht hinzunehmen, sondern ausdrücklich dagegen vorzugehen. Denn Musikinstrumente sind Arbeitsinstrumente, sie dienen dem Lebensunterhalt und gehören zum Betriebsvermögen, das derzeit geschützt ist. Man verlangt jetzt ja auch nicht von einem Grafikdesigner, seinen Computer zu verkaufen.
Ist die Befristung für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung endgültig?
Der erleichterte Zugang war zunächst bis zum 30. Juni befristet. Der Koalitionsausschuss hat nun beschlossen, dass die Regelung bis zum 30. September verlängert wird. Noch ist das kulturelle Leben nicht wieder voll angelaufen. Deshalb ist diese Verlängerung wichtig, um die weiterhin schwierige Situation vieler Soloselbstständiger abzufedern.
Für viele Kulturschaffende wirkt der Verweis auf Anspruch auf Grundsicherung nicht besonders attraktiv. Sie haben ja schließlich oft volle Konzertkalender (gehabt) und wünschen sich daher eine Zwischenfinanzierung, nicht eine soziale Umgruppierung. Gäbe es nicht andere Wege und Mittel als die Grundsicherung?
Ich weiß, dass es Vorbehalte gibt, die Leistungen des Sozialschutzpakets in Anspruch zu nehmen. Niemand geht gerne zum Jobcenter. Zum Glück hat unser aktueller Sozialschutz bereits tausenden Menschen aus der Kreativszene geholfen. Denn hier gibt es Hilfe zur Finanzierung des persönlichen und familiären Lebensunterhaltes, die deutlich über die mit dem Stichwort „Hartz IV“ bezeichneten Leistungen hinausgeht: für Künstlerinnen und Künstler genauso wie für die Blumenhändlerin, den Tontechniker, den Kioskbesitzer oder die Maskenbildnerin. Mit der vollen Übernahme der Wohnkosten, dem erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag und dem Verzicht auf eine Vermögensprüfung ist die aktuelle Form der Grundsicherung für viele Solo-Selbständige ein sehr faires Angebot, um die finanziellen Einbußen infolge der Corona-Krise zu verkraften. Es muss auch niemand seine Altersversorgung antasten, denn in dem vereinfachten Antrag auf Grundsicherung steht ausdrücklich: „Selbstgenutztes Wohneigentum sowie Vermögen, das der Alterssicherung dient, sind nicht zu berücksichtigen.“ Darüber hinaus haben wir allen Kultureinrichtungen, die aus meinem Etat gefördert werden, die Zahlung von Ausfallhonoraren ermöglicht. Hier wünsche ich mir, dass neben einigen Ländern und Kommunen bald alle Bundesländer diesem Vorbild folgen. Dadurch würde sich die Situation vieler Musikerinnen und Musiker deutlich verbessern. Das Geld für Ausfallhonorare ist ja vorhanden, es wurde ursprünglich in den Jahresbudgets der Bühnen schon fest vorgesehen.
Viele Künstlerinnen und Künstler befürchten, sich im Dschungel der Hilfen zwischen Ländern, Bund und auch privaten Hilfsangeboten (DOV, GEMA, etc.) heillos zu verirren. Überbrückung von Liquidität hier, Ausschöpfen von eigenen Vorsorgeaufwendungen für spätere Renten da. Was kann getan werden, um derartige Unsicherheiten zu minimieren, insbesondere wenn Rückzahlungen drohen könnten? Und wer ist da Ansprechpartner*in? Macht es Sinn, für betroffene Künstlerinnen und Künstler, Veranstalterinnen und Veranstalter ein bundesweit koordinierendes Call-Center für Fragen einzurichten?
Zur Grundsicherung bietet die Arbeitsagentur eine kostenfreie Hotline an mit der Nummer 0800 4555523. Ich kann nur jeder und jedem Soloselbständigen empfehlen, sich bei Zweifelsfällen direkt an die Arbeitsagentur zu wenden. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reihe von Hotlines eingerichtet, die auf der Webseite leicht zu finden sind. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass Kultur in Deutschland Ländersache ist. Mehr als 85% aller staatlich finanzierten Kultur wird von den Ländern und Kommunen getragen. Ich appelliere immer wieder an meine Länderkollegen, im Kulturbereich so einheitlich wie nur möglich zu verfahren. Das gilt für Strategien zur Wiedereröffnung ebenso wie für Ausfallhonorare und den fiktiven Unternehmerlohn. Diese Koordinierung ist leider nie einfach. In dieser Situation zeigt sich allerdings auch die Stärke der Kulturverbände. Der Deutsche Musikrat oder der Deutsche Kulturrat, die übrigens für ihre Arbeit auch Bundesmittel erhalten, bieten gute Übersichten und beraten teilweise auch ihre Zielgruppen sehr individuell. Da wird derzeit gute Arbeit geleistet, für die ich dankbar bin.
Es ist abzusehen, dass die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen klamm sein werden in den nächsten Jahren. Dazu drohen massive Ausfälle bei den Erträgen der Verwertungsgesellschaften. Meinen Sie, dass mit dem Maßnahmenpaket („Kulturmilliarde“ oder „Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR“) des Bundes tatsächlich mittelfristig die Institutionen und die Zukunft der Künstlerinnen und Künstler gesichert werden können?
Die Krise wird sich sehr unterschiedlich auf den Kulturbereich auswirken. Die staatlich finanzierten Orchester, Theater und Festivals sehe ich weniger bedroht. Aber für alle überwiegend privatwirtschaftlich organisierten Kultureinrichtungen ist diese Krise eine sehr schwierige Zeit. Genau hier setzt unser Konjunkturprogramm an. Wir möchten mit unserem Programm NEUSTART KULTUR vor allem die privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Kultureinrichtungen erreichen, die nicht überwiegend staatliche Gelder bekommen. Dazu zählen u.a. Privattheater, Festivals, Musikveranstalter, Musik-Clubs etc. Sie alle bieten ja vor allem Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler der unterschiedlichen Genres. Dafür steht uns eine sehr große Summe zur Verfügung, die rund die Hälfte meines jährlichen Etats ausmacht. Die Kulturmilliarde wird ganz sicher viel dazu beitragen, die Vielfalt der deutschen Kulturlandschaft zu erhalten – nicht nur mittelfristig, sondern langfristig. Aber auch die Länder und Kommunen müssen weiterhin ihren Beitrag dazu leisten. Gemeinsam werden wir alles tun, um die Krise zu meistern.
Es ist mir alle Anstrengung wert, die Kultur, vor allem die Musik, und ihr Publikum endlich wieder zusammenzubringen!
- Das Interview führten Andreas Kolb und Martin Hufner.