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Chor ohne Mädchen oder Knaben. Foto: Hufner
Chor ohne Mädchen oder Knaben. Foto: Hufner
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Klang und Diskriminierung – Kunstfreiheit im Fokus des Rechts [Kommentar]

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Am Freitag (16.8.2019) hatte ein Verwaltungsgericht in Berlin darüber zu entscheiden, ob ein Mädchen in einen Knabenchor in Berlin aufgenommen werden müsse. Die Rechtsvertreterin des klagenden Mädchens, die zugleich ihre Mutter ist, wollte dies mit einer Klage erreichen. Das Gericht verneinte nun diesen Wunsch. Alles im Lot? In Presse und sozialen Netzen wurde viel über den Fall „diskutiert“. Aber ist es eine Frage von Meinungen? Martin Hufner versucht die Sache aufzudröseln.

Der Fall ist aktuell hochgekocht worden, die Frage dahinter schwelte aber schon seit über einem Jahr. Meinungen helfen da nicht weiter, schräge Vergleiche vereinfachen die Sache nicht. Das Problem ist hier aber speziell eines, in dem Fragen der Diskriminierung und Fragen der Kunst viel zu schnell vermischt worden sind.

Was passiert ist? Klage für Aufnahme in einen Chor

Es mag auf den ersten Blick komisch klingen, ist es aber nicht: Ein Mädchen begehrt die Aufnahme in einen Knabenchor. Das Mädchen durfte in diesem Fall auch vorsingen. Die Entscheidung, dass dieses Mädchen für diesen Chor nicht genügend qualifiziert sei, wurde festgestellt. In der dpa-Meldung zu dem Fall heißt es: „Nicht geeignet, urteilte aber Chorleiter Kai-Uwe Jirka nach einem Vorsingen. Dem Mädchen fehlten die Voraussetzungen für ein Spitzenensemble, das etwa mit den Berliner Philharmonikern und dem Konzerthausorchester Berlin auftritt. In einer eigens von der Mutter (und Anwältin) geforderten Stellungnahme begründete Jirka im März 2019 auch schriftlich die Ablehnung. Eine gute Stimme, aber keine Spitzenbegabung, hieß es darin.“ [Quelle]

Es handelt sich um eine Kunstentscheidung, eine Geschmacksentscheidung, wie sie täglich sonst auch bei Aufnahmetests im künstlerischen Bereich getätigt wird. Allein die Tatsache also, dass das Mädchen vorsingen durfte, zeigt an, dass grundsätzlich die Frage des Geschlechts der Bewerberin keine Rolle gespielt hat. So weit, so gut. Eine Entscheidung der Kunst also. Warum muss man deshalb vor das Gericht ziehen? Außer, dass man das natürlich grundsätzlich darf.

Das Problem der Diskrimierung, hausgemacht

Das Problem lag darin, auch das geht auch der Meldung der dpa hervor, dass sich zuvor die Institution, die den Chor vertritt, quasi diskriminierend geäußert hat: „die Aussicht, dass ihre Tochter im Chor aufgenommen werde, sei so groß, wie etwa die eines Klarinettisten, in einem Streichquartett zu spielen – nämlich null.“ [Quelle] Das ist in der Tat einer dieser Vergleiche, die nicht auf einer Frage von Qualität und künstlerischer Eignung beruht. Es scheinen also auch andere Kriterien wirksam geworden zu sein, die nichts mit der künstlerischen Entscheidung zu tun haben.

Die Frage ist, ist diese Vorentscheidung stärker zu werten als die künstlerische Entscheidung auf Grund des Vorsingens?

Stimmen die Stimmen?

Und da muss man doch etwas ausholen. Gibt es tatsächlich Unterschiede zwischen Knaben- und Mädchenstimmen, die so grundsätzlich sind, dass man sie auch im Einzelfall trennen muss. Die Kolleginnen von Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur hatten vor einiger Zeit das Thema bereits auf dem Schirm. In einem Beitrag für den Deutschlandfunk wurden ähnliche Fragen am Beispiel des Kreuzchores Dresden besprochen. Deren Kantor Roderich Kreile äußerte sich folgendermaßen: „Man sagt der Mädchenstimme nach, sie sei etwas verhauchter und etwas weicher und eben nicht so kräftig. Nun, auch da gibt es natürlich statistische Aussagen und Schnittmengen. Wenn man diesen Kriterien, so wie ich sie jetzt pauschal gesagt habe, folgt, dann gibt es natürlich auch Jungs, die sich danach eher wie Mädchen anhören und auch Mädchen, die sich mehr wie Jungs anhören.“ [Quelle: Deutschlandfunk: Stimmrecht für Mädchen? – Beitrag von Bastian Brandau – 8.3.2019]

Auch die Tatsache, dass „Knabenstimme“ kein fixierter Begriff sein kann, erhellt sich aus der Tatsache, dass ja nicht alle Knabenchöre „gleich“ klingen. Im Beitrag des DLF heißt es weiter: „Klingen Jungen wirklich anders als Mädchen? Alles eine Frage des Trainings und der Ausrichtung, sagte zuletzt etwa der Leiter des Essener Mädchenchores Raimund Wippermann dem WDR. Und keine Frage des Geschlechts.“ [Quelle: Deutschlandfunk: Stimmrecht für Mädchen? – Beitrag von Bastian Brandau– 8.3.2019]

Das ist sehr klug formuliert und aus der Praxis erfahren. Bei Kreile und Wippermann handelt es sich ja um Fachleute, die derlei beurteilen können.

Gleichwohl gibt es auch Gegenrede in dieser Frage, wie es in einem Beitrag auf Deutschlandfunk Kultur dargestellt wird. Dort wird ein Streitgespräch zwischen der Musikwissenschaftlerin Ann-Christin Mecke und eben jener Mutter und Juristin zusammengefasst, die jetzt in Berlin ihre Tochter vertreten hat. Mecke verweist auf Hörenden-Tests zur Wahrnehmung von Mädchen- und Jungenstimmen und meint: „Die Ergebnisse sprechen dafür, dass Hörerinnen und Hörer den Klang unterscheiden können. Es gibt signifikant hörbare Unterschiede im vierten Formanten – einem Frequenzbereich, der im Gesang besonders stark wahrgenommen wird.“ [Quelle: Deutschlandfunk Kultur: Mädchen in den Knabenchor? – Ein Streitgespräch zwischen Susann Bräcklein und Ann-Christine Mecke, 18.12.2018] Das muss man auch nicht bestreiten, entscheidend ist jedoch, wie es im konkreten Fall aussieht, da hilft die Statistik nicht, denn es bewerben sich einzelne Personen mit ihren jeweils eigenen Stimmen.

Deswegen kann die Frage eben hier nur sein: Passt die Stimme oder passt sie nicht. Gerade eben auch für diejenigen, die sich auf die historische Tradition von Knabenchören beziehen und deren besonderen Klang im Sinn haben. Es geht um den speziellen Klang, nicht um das Geschlecht der Person, die diesen Klang erzeugt.

Qualifikation ist der Maßstab der Kunstfreiheit

Die Sache ist deshalb aktuell besonders doppelt vertrackt.

Die Vertreterinnen, die Diskriminierung am Werk sehen, müssen sich gefallen lassen, dass es in dieser Sache um eine Kunstfrage handelt und um Frage der Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit, da können auch subtile Unterschiede einen Unterschied ums Ganze machen. Die Qualifikation kann man aber nicht durch ein Gericht erklären lassen.

Diejenigen aber, die sich auf Traditionen und ein bestimmtes Geschlecht kaprizieren begehen den gleichen Fehler, nur von der anderen Seite, auch sie können nicht mit außerkünstlerischen Mitteln für sich in Anspruch nehmen, dass Geschlecht oder Tradition über Qualifikation zu stehen habe.

Weise Entscheidung

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat daher sehr weise entschieden, wenn es laut dpa-Meldung erklärt, es sei „die Freiheit des Chores, sich seine Sänger selber auszusuchen.“ [Quelle]

Eigentlich eine Binse.

Ob unter solchen Umständen allerdings vielleicht eine Person zu leiden haben könnte, die hier ja als Klägerin auftritt, nämlich das singende Mädchen, ist eine Frage der Moral, nicht eine des Rechts. Darüber kann man in der Tat eine jeweils eigene oder geteilte Meinung haben, die jeder gerne für sich behalten darf.

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