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Kreativität muss wirksam geschützt werden

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Über die Zukunftschancen des geistigen Eigentums &#183
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Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, einfacher gesagt GEMA, kann 2003 auf eine hundertjährige Geschichte zurückblicken. Diese Zeitspanne reflektiert Albrecht Dümling in seinem Buch „Musik hat ihren Wert“ (Hg. Reinhold Kreile, ConBrio Verlagsgesellschaft). Die neue musikzeitung bat den Autor, über die Zukunftschancen des geistigen Eigentums zu schreiben.

Die Weltgeschichte begann der Bibel zufolge mit der Erschaffung der Erde und zuletzt der Menschen durch göttliche Befehle. „Am Anfang stand das Wort.“ Erst viel später konnten Erdenbürger es wagen, ebenfalls als Schöpfer aufzutreten. Wie bei Prometheus trug dieser Anspruch zunächst rebellische Züge. Entsprang nicht die Inspiration göttlicher Eingebung und die kreative Begabung einer höheren „Gabe“? Die Behauptung eines Künstlers, sein Werk sei seine eigene Erfindung, wirkte in diesem Zusammenhang wie eine freche Anmaßung. Nicht zufällig war Pierre-Augustin Caron de Beaumarchais, der als erster das geistige Eigentum des Autors gegenüber den Verwertern durchsetzte, ein Wegbereiter der französischen Revolution.

In Deutschland allerdings trafen Revolutionen immer verspätet ein – oder wurden von oben eingesetzt, um wirklichen Umwälzungen zuvorzukommen. So geschah es auch mit dem musikalischen Aufführungsrecht. Wie vor ihnen schon die Musikverleger in Österreich versuchten die deutschen Verleger, diesen lukrativen Bestandteil des geistigen Eigentums unter ihre Kontrolle zu bringen. Fast wäre ihnen die Überlistung der Autoren geglückt, hätte es nicht aufmerksame und selbstbewusste Komponisten wie Hans Sommer, Engelbert Humperdinck, Max Schillings und Richard Strauss gegeben. Gemeinsam mit weiteren Kollegen gründeten sie am 14. Januar 1903 die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, die am 1. Juli des gleichen Jahres die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA) als erste deutsche Verwertungsgesellschaft ins Leben rief. Viel eindeutiger als bei den älteren Schwestergesellschaften in Frankreich, Italien und Österreich handelte es sich hier um eine Initiative akademisch ausgebildeter Komponisten. Sie pochten auf ihr geistiges Eigentum und stützten sich auf ein neues deutsches Urheberrecht, das ohne ihre Initiative kaum verabschiedet worden wäre.

In den hundert Jahren seit diesem Gründungsakt gab es immer wieder schwere Angriffe auf das Selbstbewusstsein der Tonsetzer. Nach dem Ersten Weltkrieg duldete man Genies allenfalls noch als Karikatur. Der Ästhetik der Neuen Sachlichkeit und der Gebrauchsmusik entsprachen eher praktikable Serienprodukte und nüchterne Teamarbeit. Der massenhafte Musikkonsum, den die neuen Medien Grammophon, Rundfunk und Film ermöglichten, reduzierte die Urheber zu Lieferanten. Das Dritte Reich, dessen Propagandaminister von „stählerner Romantik“ schwärmte, schien sich diesem Entwertungsprozess mit Macht entgegenzustellen. Richard Strauss und viele seiner Freunde begrüßten deshalb zunächst das Regime, bevor sie erkannten, dass es den Künstler zwar förderte, seine Freiheit aber beschnitt. Das geistige Eigentum wurde damit wieder, nun auf andere Weise, entwertet.

Heute gibt es keinen Propagandaminister mehr. An dessen Stelle trat die Herrschaft des Marktes und der Einschaltquote, die durchaus einseitig Unterhaltungsmusik begünstigt. Zum wirtschaftlichen Druck auf die ernste Musik kam ein ästhetischer: Der Fortschrittsglauben, der Richard Strauss und seine Mitstreiter vor hundert Jahren noch beseelt hatte, wurde durch eine fast grenzenlose Toleranz ersetzt, die häufig nur das vorherrschende Gefühl der Ratlosigkeit und Beliebigkeit überdeckt. Das Abschreiben, in den Schreibstuben der mittelalterlichen Mönche einst ein künstlerischer Akt, wurde durch technische Hilfsmittel enorm erleichtert und perfektioniert. Auch im Musik-Bereich gehört die Herstellung einer Kopie heute zu den gängigsten und zugleich verführerischsten Verfahren. Computer, Internet und CD-Brenner begünstigen den geistigen Diebstahl, ebenso eine postmoderne Ästhetik des „anything goes“. Unter dem Diktum, alles sei schon einmal dagewesen, erscheinen Übernahmen und Anlehnungen als nahezu unvermeidbar. Plagiatsprozesse finden kaum noch statt.

Wieviele der nahezu 50.000 Urheber, die heute in der GEMA organisiert sind, können zu Recht als Schöpfer bezeichnet werden? Sind auch musikalische Produkte, die bloß bekannte Versatzstücke „bearbeiten“, Werke im emphatischen Sinn? Komponisten sollten ihr geistiges Eigentum nicht nur gegenüber den Verbrauchern verteidigen, sondern auch gegenüber ihren Kollegen. In ihrem eigenen Interesse müssen sie darauf achten, dass der „Wert“ ihrer Werke nicht allein am Marktwert, sondern auch an künstlerischen Kriterien gemessen wird.

Originalität und Kreativität brauchen starke Fürsprecher, selbst wenn das breite Publikum Epigonales bevorzugt. Es wird in Zukunft wohl immer schwerer werden, gegenüber der Macht des Marktes den Wert wirklicher Kreativität zu verteidigen. Angesichts der ständig wachsenden Zugriffsmöglichkeiten im Internet erscheint die Suche nach neuen Kontrollmechanismen wie eine Sisyphus-Aufgabe. Aber ohne einen wirksamen, auch juristisch abgesicherten Schutz des geistigen Eigentums hat das deutsche Musikleben keine Zukunft für weitere hundert Jahre.

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