Einigung bei Telemedienauftrag an ARD, ZDF und DLR +++ Europäischer Schulmusikpreis 2019 +++ music academy Donaueschingen +++ Sachsen stärkt seine Kulturräume +++ Wettbewerb „Ton und Erklärung“ +++ YouTube Music kommt nach Deutschland +++ GEMA und katholische Kirche einigen sich
Sender machen Zugeständnisse – Einigung bei Telemedienauftrag an ARD, ZDF und DLR
Nur Gewinner? Die strahlenden Gesichter von Mathias Döpfner (BDZV), Reiner Haseloff (MP Sachsen-Anhalt), Malu Dreyer (MP Rheinland-Pfalz), Ulrich Wilhelm (BR), Thomas Bellut (ZDF) und Stefan Raue (Deutschlandradio) bei der Pressekonferenz am 14. Juni 2018 zum neuen Telemedienauftrag des Rundfunkstaatsvertrags ließen dies vermuten. Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten sich mit Vertretern der Verleger an einen Tisch gesetzt und einen Kompromiss im Streit um „presseähnliche“ Inhalte auf öffentlich-rechtlichen Portalen ausgearbeitet. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Konferenz in Berlin beschlossen. Malu Dreyer, Regierungschefin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder betonte, „dass wir den Qualitätsjournalismus auf diese Weise unterstützen können, ist ein wichtiger Beitrag für die Demokratie“. Der neue sogenannte Telemedienauftrag für die öffentlich-rechtlichen Sender sieht unter anderem vor, dass diese ihre Portale und Apps „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton“ gestalten müssen. Texte sollen ausdrücklich „nicht im Vordergrund stehen“. Die Angebote müssen also auf den ersten Blick quasi wie Mediatheken anmuten.
Wie von Verlagen und Sendern vereinbart, werden die öffentlich-rechtlichen Sender aber auch weiterhin ausführliche Texte veröffentlichen können – etwa die Manuskripte ihrer Beiträge aus Radio und TV, aber auch Aktualisierungen und Hintergründe zu den Themen, die in den klassischen Sendungen eine Rolle spielen. Audio und Video sollen dabei eingebunden werden. Damit bleibt aktuelle Berichterstattung auch in Textform möglich. Im Zweifel kann eine neu geschaffene Schlichtungsstelle angerufen werden.
Die Ministerpräsidenten erlauben den Sendern künftig auch, sogenannte Lizenzware auf Abruf bereitstellen zu dürfen, also Serien, Filme und Dokumentationen, die sie nicht selbst produziert oder in Auftrag gegeben, sondern nachträglich von anderen Sendern oder Studios eingekauft haben. Die Sender müssen sich dabei allerdings auf europäische Produktionen beschränken. Serien und Filme aus den USA bleiben damit ausdrücklich ein Tabu für öffentlich-rechtliche Mediatheken. Zudem wollen die Länder die Sender beauftragen, „zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten“ anzubieten. Diese Inhalte könnten dann dauerhaft im Netz bleiben. Bei anderen Audios und Videos sollen die Sender künftig selbst entscheiden können, wie lange sie im Netz bleiben – in Abstimmung mit ihren Gremien. Dabei müssen sie allerdings weiter berücksichtigen, dass sie insbesondere den Privatsendern keine allzu starke Konkurrenz machen. Die sogenannte „Sieben-Tage-Regelung“, die bisher galt, soll aus dem Rundfunkstaatsvertrag verschwinden. Dafür gilt eine 30-Tage-Regelung. Nicht zufrieden mit der neuen Regelung sind dagegen erwartungsgemäß die Produzenten und Filmemacher in Deutschland. Die Allianz deutscher Produzenten befürchtet Umsatzeinbußen, wenn Serien und Filme bald länger abrufbar sind. Im Gegensatz zu ausländischen Anbietern bemängeln sie eine Schlechterstellung der europäischen Produktionen und fordern finanziellen Ausgleich.
Europäischer Schulmusikpreis 2019
Der bereits zum neunten Mal von der SOMM – Society Of Music Merchants e.V. ausgerichtete ESP würdigt herausragende Leistungen von Lehrern im Bereich Musikpädagogik und Musikvermittlung an allgemeinbildenden Schulen. Ziel des Preises ist methodisch-kreatives Arbeiten mit Musikinstrumenten nachhaltig zu dokumentieren, zu honorieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um das aktive Musizieren an Schulen zu fördern.
Traditionell findet die Verleihung des mit insgesamt 21.000 Euro dotierten Preises im April 2019 im Rahmen der Musikmesse in Frankfurt am Main statt. Interessierte Lehrer haben nun bis Ende Februar 2019 Zeit ihre innovativen Ideen und Projekte für den instrumentalen Musikunterricht im neuen Schuljahr in einer fünfminütigen Videodokumentation festzuhalten – zwischen dem 2. Januar und dem 28. Februar 2019 kann das Kernstück der Bewerbung eingereicht werden. Der Europäische SchulmusikPreis wird in sechs Kategorien verliehen: Musikalische Arbeit im Klassenunterricht (Klasse 1-4, 5-12 und Förderschule) und Musikalische Arbeit in Arbeitsgemeinschaften (Klasse 1-4, 5-12 und Förderschule); die Vergabe von Sonderpreisen ist möglich. www.europaeischer-schulmusik-preis.eu
Praxisseminar „Musik aktuell“ – music academy Donaueschingen in der Bundesakademie
Wie kommt Neue Musik in Schulen und Musikschulen? Das Seminar „Musik aktuell: Abenteuer Neue Musik & Donaueschinger Musiktage“ (18. bis 21. Oktober), ein Praxisseminar der Bundesakademie Trossingen im Rahmen der music academy Donaueschingen, gibt zu dieser Frage vielfältige Anregungen und Impulse. „Musik aktuell“ schlägt einen Bogen zwischen Seminaren zur Vermittlung von Neuer Musik und den Donaueschinger Musiktagen: Die Teilnehmenden pendeln zwischen der Bundesakademie und Donaueschingen, sammeln Inspirationen bei Konzerten und im Off-Programm des Festivals, reflektieren das gemeinsam Gehörte, tauschen sich untereinander aus und lernen in Praxisworkshops an der Bundesakademie verschiedene Vermittlungsmethoden und -projekte kennen. Ziel ist es, Neue Musik auf ihrem Weg ins Klassenzimmer, in Musik-AGs und (Schüler-)Ensembles zu unterstützen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen in diesem Jahr „Run Time Error“ von Simon Steen-Andersen sowie ein von der Musikhochschule Saarbrücken entwickeltes Schülerprojekt mit Bezug zu Georges Aperghis, einem der Komponisten des diesjährigen Festivals.
„Musik aktuell“ verknüpft sich zudem mit der Projektreihe „Abenteuer Neue Musik“. Diese Reihe des Deutschen Musikrats gemeinsam mit Schott Music präsentiert Vermittlungsprojekte zu Werken der jungen Komponistengeneration aus der „Edition Zeitgenössische Musik“. Sie bietet didaktische Vorschläge an und stellt vielfältige Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. „Musik aktuell“ – eine Kooperation der Bundesakademie mit den Donaueschinger Musiktagen, dem Deutschen Musikrat, VdM und BMU – richtet sich an Lehrkräfte an allgemeinbildenden und Musikschulen sowie im freien Beruf, an Studierende und Referendare/-innen. Die Anmeldung ist bis zum 25. August über die Website der Bundesakademie möglich. www.bundesakademie-trossingen.de
Sachsen stärkt seine Kulturräume
„40 Millionen Euro zur Stärkung der Kultur in Sachsen in den nächsten vier Jahren – davon 28 Millionen Euro für kommunale Theater und Orchester.“ Dies meldete das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Mitte Juni. Von diesen insgesamt 40 Millionen Euro sind jährlich sieben Millionen also insgesamt 28 Millionen Euro für eine bessere Mittelausstattung für den laufenden Betrieb der Theater und Orchester vorgesehen. Zudem werden die allgemeinen Kulturraumzuweisungen um jährlich drei Millionen Euro erhöht. Der sächsische Landtag muss diesem Vorhaben als oberster Haushaltsgesetzgeber noch zustimmen. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 wird sich der Ansatz für die jährlichen Landeszuweisungen an die Kulturräume von jetzt 94,7 auf dann 97,7 Millionen Euro erhöhen.
Wettbewerb „Ton und Erklärung“
Unter dem Vorsitz von Brigitte Fassbaender hat die Jury des Musikwettbewerbs „Ton & Erklärung“ des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im Fach Gesang keinen Ersten, dafür aber zwei mit je 7.500 Euro dotierte 2. Preise an die Sopranistin Elena Harsanyi und den Bariton Stefan Astakhov vergeben. Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e. V. veranstaltet diesen Wettbewerb jährlich alternierend in den Fächern Klavier, Violine, Violoncello und Gesang.
Streaming im Abonnement – YouTube Music kommt nach Deutschland
Google bringt seinen neuen Musik-Streamingdienst unter der Marke der Videoplattform YouTube rund einen Monat nach US-Start auch nach Deutschland. Zugleich werden hierzulande auch erstmals YouTube-Eigenproduktionen verfügbar, mit denen die Plattform – bisher in kleinem Maßstab – Netflix und Co Konkurrenz machen will.
Googles neuer Anlauf im Musik-Streaming heißt YouTube Music und kann sowohl kostenlos mit Werbung als auch mit einer monatlichen Abo-Gebühr genutzt werden. Der Service soll bei den Nutzern damit punkten, dass Videos und reine Audioinhalte in einer App verfügbar sind.
Durch die Verknüpfung sollen auch die Hörvorschläge besser auf den Geschmack sowie Aufenthaltsort und Aktivität der Zuhörer zugeschnitten werden. Mit von Nutzern selbst hochgeladenen Inhalten soll das Repertoire anderer Dienste übertroffen werden. Mit dem Abo YouTube Music Premium für 9,99 Euro im Monat entfällt die Werbung, Inhalte können offline abgespeichert werden und Musik spielt im Hintergrund weiter. Auch die Nutzung des Streamingdienstes auf Googles „Home“-Lautsprechern ist Abo-Kunden vorbehalten.
YouTube Music Premium und der bisherige Streamingdienst Google Play Music werden zunächst nebeneinander existieren und irgendwann zusammengeführt werden. Kunden von Google Play Music bekommen automatisch auch das Abo von YouTube Music Premium. YouTube hat mehr als eine Milliarde Nutzer, von denen viele auch Musikvideos abrufen. Die Musikindustrie will deshalb schon seit Jahren mehr Geld von der Google-Plattform, YouTube verweist auf die Beteiligung an den Werbeeinnahmen. Der aktuelle Streaming-Marktführer Spotify hat 75 Millionen Abo-Kunden und insgesamt 170 Millionen monatlich aktive Nutzer. Die Nummer zwei ist Apple Music mit über 40 Millionen zahlenden Abonnenten – der iPhone-Konzern verzichtet auf eine Gratis-Version.
GEMA und katholische Kirche einigen sich
Die GEMA und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben sich doch noch auf einen Pauschalvertrag für Konzertveranstaltungen geeinigt. Dies teilte die GEMA Anfang Juni mit. Inhaltlich trete damit die frühere Pauschalregelung wieder in Kraft, „jedoch zu angepassten Konditionen“. Im März war bekannt geworden, dass die GEMA mit Wirkung zum 1. Januar 2018 einen ihrer beiden Pauschalverträge mit der katholischen Kirche gekündigt hatte (siehe neue musikzeitung 4/2018). Seitdem bekamen die veranstaltenden Gemeinden für Konzerte mit urheberrechtlich geschützter ernster Musik, neuem geistlichen Liedgut und Gospelmusik Einzelrechnungen der GEMA.
Diese werden nun storniert und gegebenenfalls zurückerstattet, da die Einigung rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft tritt.