Der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen e.V. (VUT) beklagt, dass die Öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zur Entwicklung des Urheberrechts unter Ausschluss der Urheber stattfindet. In der Tat ein berechtigter Vorwurf. Allerdings müsste man dann auch einmal präzisieren, welche Positionen die Urheber eigentlich haben. Das dürfte nicht sehr einfach sein. Denn die Welt der Urheber ist sehr groß.
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Die Öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zur Entwicklung des Urheberrechts findet unter Ausschluss der Urheber statt. Am 29. November 2010 sollen zehn Sachverständige im Rahmen einer öffentlichen Anhörung den Bürgern und Parlamentariern Fragen zum Thema „Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft“ beantworten.
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestags führt diese Anhörung im Rahmen Ihrer 7. Sitzung durch. Sie hat bei der Berufung der Experten allerdings versäumt, einen Sachverständigen zu benennen, der die betroffenen Urheber vertritt und die aktuellen Entwicklungen aus Sicht der Kreativen schildern kann.
Eine öffentliche Anhörung zur Entwicklung des Urheberrechts unter Ausschluss der Urheber ist eine Farce. Immerhin sind es die Kreativen – egal ob JournalistInnen, MusikerInnen, AutorInnen oder Filmschaffende – die durch die wirtschaftlichen Umwälzungen im Zuge der Digitalisierung besonders betroffen sind. Weiterhin stellt sich die Frage, wie derart gewonnene Erkenntnisse genutzt werden sollen.
Die Enquete-Kommission versäumt hier die Gelegenheit einen konstruktiven und ausgewogenen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Interessenkonflikte zu leisten und wirft stattdessen Fragen zur Qualität ihrer eigenen Arbeit auf.
Die Vorgehensweise der Enquete-Kommission ist nicht nur aus Sicht der betroffenen Künstler und Autoren unakzeptabel sondern steht auch im Widerspruch zu allen bisherigen Lösungsansätzen: „Bei allen Überlegungen muss der Kreative, muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen.“ (Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Rede zum Urheberrecht am 14. Juni 2010)
„Gerade in einer Zeit, in der wir alle gefordert sind zukunftsfähige und ausgewogene Lösungen zu entwickeln, versäumt es die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hierzu einen fundierten Beitrag zu leisten. Eine Anhörung zur Entwicklung des Urheberrechts unter Ausschluss der Urheber zu konzipieren ist für uns nicht nachvollziehbar.“ Mark Chung
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