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Urheber- Unrecht

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Am Anfang aller Musik steht der Urheber. Das fast biblische Bekenntnis hat ihm in den vergangenen Jahren wenig genützt. In unserer Zeitung haben wir regelmäßig darauf hingewiesen, dass ein gesellschaftliches Bewusstsein für das geistige Eigentum geschaffen werden muss, damit den Urhebern im wahrsten Sinne Recht geschieht. Wie aber soll das gehen, wenn dieses Bewusstsein nicht einmal in den höchsten politischen Gremien angekommen ist? Solange die noch immer im Ungewissen schwebende Neufassung des Urheberrechts, genannt „Korb 2“, keinen Deckel hat, lohnt sich jedenfalls die Kampfansage. Immerhin wurde der Gesetzentwurf, von Regierung und Bundestag abgenickt, im Bundesrat kritisch bewertet. Von einer „Enteignung“ der Urheber war da die Rede. Das sollte den Abgeordneten zu denken geben. Tut es aber nicht, jedenfalls nicht sichtbar. Vertreter des Justizministeriums haben merklich Mühe, den Entwurf in der Öffentlichkeit zu vertreten. Staatssekretär Lutz Diwell, geladen zu einer „Korb 2“-Diskussion im Rahmen der Weimarer Frühjahrstage für zeitgenössische Musik, hatte seine Zusage am Tag der Veranstaltung zurückgezogen. Vertreter der Regierungsparteien waren der Einladung erst gar nicht gefolgt. Dabei wurde das Nicht-Erscheinen mehrfach mit mangelnder Kompetenz begründet.

Die Bundeskanzlerin wiederum nimmt bei ihren Aufenthalten in China gerne den Begriff vom Wert des geistigen Eigentums in den Mund. Vielleicht hat sie noch gar nicht bemerkt, dass dieser Wert nicht nur im fernen Osten, sondern im eigenen Land gefährdet ist. Oder sie hat einfach nicht verstanden, dass er auch etwas mit Kultur zu tun hat und nicht nur mit Industrie-Patenten.

In der Jahrespressekonferenz der GEMA in Berlin beklagte auch Vorstandsvorsitzender Harald Heker die im „Korb 2“ vorgesehenen Änderungen. Und er brachte weitere schlechte Nachrichten. Zwar konnten die Gesamtumsätze in 2006 noch einmal gesteigert werden. Im Vergleich zum Umfang der Musiknutzung, vor allem im Download-bereich, fällt das Ergebnis jedoch weit hinter die Erwartungen zurück. Das liege, so Heker, an einer nicht geklärten Rechte- und Tarifsituation mit den Anbietern. Über acht Millionen Euro liegen derzeit auf Sperrkonten fest, weil Urteile von Schlichtungsstellen ausstehen. Gleichzeitig berichtete Heker über revolutionäre Veränderungen im Rahmen der Online-Lizenzierung. Die EU-Kommission hat in diesem Bereich einen Wettbewerb der nationalen Verwertungsgesellschaften gefordert, eine Forderung, die das EU-Parlament energisch kritisiert. Der internationale Verband der Musikverlage war sich im Übrigen nicht zu schade, die berechtigten Bedenken des Parlaments in einer von über 350 Songschreibern und Komponisten unterzeichneten Petition zu widerlegen. Nur, dass eben diese Komponisten teilweise gar nichts von ihrer eigenen Unterschrift wussten oder längst tot sind. So weit kann falsch verstandener Lobbyismus gehen.
Die Frankfurter Musikmesse vermeldete soeben: Die Stimmung der Branche ist sehr gut. Davon sollten auch die Urheber etwas zu spüren bekommen.

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