Seit sich Bruno Kramm vor dem Kammergericht Berlin einige Rechte für die Urheber gegenüber den Verlegern erstritten hat, ist eine gewisse Unruhe, die Zukunft der Gema-Verteilung betreffend, bemerkbar. Die Gema hat dazu einen Modus vivendi entwickelt, in Abstimmung mit den in der Gema vertretenen Gruppen: Urheber, Textdichter und Verleger. Mit einem gemeinsam entwickelten Formular sollen die vergangenen und künftigen Beteiligungen ausgewogen und differenziert definiert werden. Einige Verlage scheren aber aus.
In einem Brief des Deutschen Komponistenverbandes (DKV), das über die Website des Composers Club öffentlich zugänglich ist, wird nun auf Verfahrensweisen von einigen Verlagen hingewiesen, die problematisch seien. Dazu heißt es:
„Nun haben leider etliche Verlage dieses Schreiben in einer Weise abgeändert, die die Möglichkeit der Differenzierung bei der Zustimmung nicht mehr einräumt und auch nicht mehr auf diese Möglichkeit hinweist. Dies entspricht nicht der Empfehlung des Aufsichtsrats [der GEMA] und auch nicht den Interessen der Urheber.“
Der Deutsche Komponistenverband möchte dieses Vorgehen in seiner Stellungnahme nicht kommentieren, dass er es ablehnt ist offenbar. Dass er später im eigenen Schreiben an seine Mitglieder von möglicher „arglistiger Täuschung“ durch diese Vertragszusätze spricht, verrät genügend. Der DKV empfiehlt dagegen:
„alle Formulare, die nicht der GEMA-Fassung entsprechen, nicht zu unterzeichnen und den jeweiligen Verlag um Erklärung zu bitten, warum er hier – zu Ungunsten der Urheber – davon abgewichen ist.“
Der Wortlaut der Information des DKV lässt sich hier nachlesen.
CC Composers Club e.V., DEFKOM, FEM und Deutscher Textdichter-Verband schließen sich dem Statement des DKV an.