„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, so lautet einer der berühmtesten Sätze des rechten Staatsrechtlers Carl Schmitt, oft auch als „Kronjurist des Nationalsozialismus“ bezeichnet (was seine tatsächliche Wirkung allerdings mehr als übertreibt). Gemeint ist damit, dass nur derjenige, der die Regeln, die ihm selbst zur Macht verholfen haben, zu übertreten und abzuschaffen vermag, die wahre und uneingeschränkte Macht besitzt.
Wird diese in Frage gestellt, so wird abermals die Verfassung ausgesetzt, wird ein neuer Staatsstreich fällig, und so weiter. Was nun soll dieser Ausnahmezustand zu tun haben mit der Kunst und Kultur, wo es in der Regel weniger um Fragen der Macht geht und der Begriff der Souveränität weniger gebunden ist an deren Ausübung als an, sagen wir mal: die „bella figura“?
Vielleicht verhilft er zu erkennen, in was für einer immer weiter um sich greifenden Kultur des Ausnahmezustands wir leben, wenn neben alternativen Wohnprojekten, Arbeitslosenprojekten, dem Projektunterricht und vielem anderem mehr, auch in unserem zwar kleinen, aber nicht unbedeutenden Bereich staatlichen Handelns, der Kultur, immer mehr zuguns-ten von Projekt- und zulasten von Strukturförderungen entschieden wird; wenn aufgrund einer immer mehr projektweisenden Organisation von Leben und Handeln, natürlich auch Bildung, Kunst und Musik aus dem Bereich einer beinahe alltäglichen Praxis verschwinden und zu einer zufälligen Abfolge einmaliger Ereignisse werden, deren Bindungsqualitäten lose und die Erlebnisqualitäten wenig nachhaltig sind.
Denn das Projekt ist der Ausnahmefall; es ist ein Plan oder Entwurf, der, weil beschränkt hinsichtlich des Ziels und der Zeit, naturgemäß unabgeschlossen bleibt. Das Projekt ist die Ausnahme von der Regel, und so bevorzugt es den Augenblick und vernachlässigt die Dauer, und daher verliert es eines leicht aus dem Blick: die Perspektive – oder auch das Ganze. Als solches ist das Projekt natürlich und notgedrungenermaßen auch institutionenfeindlich, denn Institutionen organisieren die Erledigung von Aufgaben sowie den Einsatz entsprechender Mittel auf Dauer, ihr Zeithorizont ist unabgeschlossen, der Augenblick ist für sie ein Glied in einer prinzipiell endlosen Kette von Ereignissen – und das seit ihrer Begriffsbestimmung im Römischen Recht, als in den Digesten die öffentlichen Einrichtungen auf den Begriff des „vitam instituere“ gebracht wurden, auf die Einrichtung des Lebens nach Maßgaben einer ebenso materiellen wie ideellen allgemeinen Wohlfahrt.
Aufgabe von Institutionen wäre demnach die ununterbrochene Pflege (lat. cultus) von Dingen zugunsten der Allgemeinheit, und die von solcher der Musik gewidmeten ließe sich auf den sicher etwas altertümlichen Begriff der „Musikpflege“ bringen. Gewiss, das Wechselspiel von Routine und Innovation ist hierbei nicht auszublenden, auch nicht die Notwendigkeit von ausnahmeartiger Intervention zwecks Erneuerung zuweilen dann doch „verkrusteter“ institutioneller Strukturen. Aber dieser Grundzug der institutionellen Musikpflege, der Pflege des Grundes und der Grundlagen, kann und darf nicht verloren gehen. Hier sind, wenn auch mehr oder weniger innovationsbedürftig, Schulen, Musikschulen, Hochschulen, Theater und Orchester sowie der Rundfunk gleichermaßen „systemrelevant“. Bloßer und wenn auch gut gemeinter Interventionismus in dem einen oder anderen Bereich kann das System nur aus dem Lot bringen und letztlich zerstören, weil er wie die Ausrufung des Ausnahmezustands mit starken Maßnahmen und (Macht-)Mitteln die jeweils vorhandene Struktur oder „Verfassung“ aussetzt.
Als Souverän gilt heutzutage in Deutschland das Volk über dessen gewählte Vertreter. Einige von ihnen versammelten sich Anfang November letzten Jahres zur 73. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien bei einer öffentlichen Expertenanhörung zum Thema „Struktur öffentlicher Kulturförderung inklusive der Musikförderung“. Natürlich, bekannte und notwendige Partikularinteressen von Parteien und Verbänden ließen sich ebenso ausmachen, wie das verfassungsrechtliche Problem des Kooperationsverbots zwischen dem Bund und den Städten und Ländern in Sachen öffentlicher Kultur und der daraus resultierenden Aufgabenteilung: Ersterer ist zuständig für die nationale Bedeutung, letztere für die so genannte Grundversorgung. Doch während Städte und Länder für die Förderung der Kultur und somit für diejenige der Musik beinahe 90 Prozent bereitstellen, Mittel, die wiederum zum allergrößten Teil für Fixkosten und Unterhalt verbraucht werden, sind die übrigen 10 bis 12 Prozent des Bundes in der Regel freie Projektmittel, oder, siehe oben, Mittel für Ausnahmehandlungen.
Was über alle unterschiedlichen Ansichten hinaus erfreulicherweise zu vernehmen war, war so etwas wie ein breites Bekenntnis zum System der Kultur hierzulande, zu seiner institutionellen Verfassung in den Städten und Ländern. Wichtiger aber war, dass allgemein die Notwendigkeit spürbar wurde, dieses auch mit Mitteln und Möglichkeiten des Bundes zu neuem Leben zu erwecken, sprich: die Ausnahme und die Regel neu und langfristig ins rechte Verhältnis zu setzen. Das eindringlichste Votum für eine neue Balance zwischen Projekten und Institutionen zur Verbesserung gerade der Lage Letzterer formulierte allerdings der größte Projektförderer, die Kulturstiftung des Bundes. Ihr Vorschlag speiste sich aus der Erfahrung von zehn Jahren Projektförderung anhand von Programmen wie Tanzplan, Netzwerk Neue Musik, Doppelpass oder Kulturagenten.
Diese Projekte, die nationale Bedeutung und internationale Wahrnehmbarkeit erlangt haben, wären ohne Institutionen überhaupt nicht zu realisieren gewesen. So sprach Hortensia Völckers von neuen „Verantwortungsgemeinschaften“, die diese Projekte gestiftet haben, um das jeweilige Genre zukunftsfähig zu machen. Und um in dieser Art umfassend zu wirken, stellte sie die Idee einer kulturellen Exzellenzinitiative in den Raum, die – vergleichbar mit den großen Programmen des Bundes zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen – „im Kulturbereich über fünf oder zehn Jahre Strukturen stimulieren und auf den Weg bringen könnte“. Oder anders gesagt: Projekte vitalisieren das System, sie ersetzen es nicht. Wer das verwechselt, der verlängert den permanenten Ausnahmezustand. Wirklich souverän ist, wer ihn jedoch beendet.
Der Autor war künstlerischer Leiter des Netzwerk Neue Musik