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Chor der Regensburger Dompfarrei Niedermünster

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Ärger um Musik bei katholischen Kirchenveranstaltungen

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Auf katholischen Kirchenveranstaltungen konnte bislang Musik gespielt werden, ohne sie bei der Gema anzumelden. Doch der Pauschalvertrag ist ausgelaufen - und es ist unklar, ob es ihn jemals wieder geben wird.

Köln/München - Zwischen den deutschen Diözesen und der Gema gibt es Ärger um Musik bei kirchlichen Veranstaltungen. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte bis Ende 2023 einen Pauschalvertrag für Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen. Damit musste nicht jede einzelne Veranstaltung mit Musik, zum Beispiel ein Gemeindefest, einzeln bei der Musikverwertungsgesellschaft Gema angemeldet werden. Im Gegenzug zahlte der VDD eine jährliche Pauschalsumme.

Laut Gema gab es im vergangenen Jahr Verhandlungen, die aus Sicht der Gesellschaft vom VDD beendet wurden. «Überraschend erklärte der VDD im September 2023, dass er die Kosten für die Musiknutzung seiner Gemeinden und Gliederungen nicht mehr tragen wolle. Damit entzog der VDD einem zukünftigen Pauschalvertrag die Grundlage», schrieb die Gema am Dienstag in einer Pressemitteilung. Seit Jahresbeginn müssen katholische Gemeinden deshalb jede Veranstaltung mit Musik einzeln anmelden.

Der VDD erklärte hingegen, dass in den Gesprächen zu einer möglichen Vertragsverlängerung deutlich geworden sei, dass eine pauschalvertragliche Abgeltung solcher Veranstaltungen von der Gema nicht mehr gewünscht werde. Der Hintergrund sei demnach, dass die Gema inzwischen mit ihrem Onlineportal über ein Angebot verfüge, mit welchem entsprechende Veranstaltungen digital gemeldet werden können. Daher habe die Gema verlangt, die künftige Berechnungsbasis für die Vergütung auf die konkrete Meldung von Nutzungen bei gleichzeitiger Kostenübernahme durch den VDD auszurichten.

Für die Diözesen sei die Aufrechterhaltung des Verzichts auf die Meldepflicht die elementare Grundlage des Pauschalvertrags, schrieb der VDD. Bislang sei deshalb keine Einigung möglich gewesen, man strebe «jedoch weiter einen Austausch an, um nach Möglichkeit eine unveränderte Verwaltungsvereinfachung insbesondere für die ehrenamtlichen Akteure und Kirchenmusiker vor Ort zu erreichen».

Die Gema sieht die Verantwortung beim VDD und verweist darauf, dass es mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einen 2023 abgeschlossenen Pauschalvertrag für Veranstaltungen für das Jahr 2024 gebe. Die Rechteverwertungsgesellschaft verweist für die «Übergangsphase von der pauschalen Regelung hin zu einer Einzellizenzierung» auf ihr erweitertes Informationsangebot für Kirchengemeinden. «Gemeinden können im Onlineportal der Gema ihre Veranstaltungen mit Musik rund um die Uhr, unbürokratisch und einfach anmelden.»

Die Gema vertritt in Deutschland als Autorengesellschaft die Urheberrechte von über 94 000 Rechteinhabern wie Komponisten, Textdichtern und Musikverlage sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. Sie schüttet die Einnahmen an sie aus, wenn urheberrechtlich geschützte Lieder gespielt werden.

 

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