Musik prägt unseren Alltag in einem ständig wachsenden Maße. Zu den bekannten Aufführungsformen in Konzert und Radio treten immer neue Medien wie Klingeltöne, iPods, MP3-Player, selbstgebrannte CDs, Webradios oder digitales Fernsehen. An dieser explodierenden Musiknutzung sind allerdings, wie die GEMA auf ihrer Berliner Jahrespressekonferenz beklagte, die Urheber nicht angemessen beteiligt. Dabei fordert das Urheberrechtsgesetz ausdrücklich eine angemessene Beteiligung der Musikautoren an dem durch ihr geistiges Eigentum erzielten wirtschaftlichen Erfolg. Trotz aller Bemühungen der großen deutschen Urheberrechtsorganisation sinkt die Vergütung des Autors für seine einzelnen Werke kontinuierlich. Dies liegt nicht nur an der großen Zahl illegaler Musik-Downloads im Internet, sondern auch an schlechteren Bedingungen bei legaler Musiknutzung.
Gerade im Bereich der Online-Lizensierungen, wozu die Klingeltöne gehören, konnte sich die GEMA gegenüber den Netz-Betreibern und der phonographischen Wirtschaft nicht ausreichend durchsetzen. Von ihrem Ziel, bei Musiknutzung in diesem Bereich zwölf Prozent vom Endverbraucherpreis zu erhalten, ist sie noch weit entfernt. Auch die Tonträgerindustrie profitiert immer weniger vom rasanten Anwachsen des Musikkonsums. Die schon oft beklagte Stagnation in diesem Bereich setzte sich 2005 fort, so dass auch hier für die Urheber geringere Einkünfte abfielen. Dagegen konnte der Einnahmenrückgang bei Rundfunk und Fernsehen gestoppt werden. Im Geschäftsjahr 2005 gab es beim Hörfunk sogar eine leichte Steigerung zu verzeichnen: die Einnahmen stiegen von 229,5 Mio. Euro (2004) auf 233 Mio. Euro, was sich auch den 2005 erhöhten Rundfunkgebühren verdankt. Obwohl insgesamt die GEMA-Erträge um 5,7 Prozent anwuchsen und so 731,9 Mio. Euro an Urheber und Rechteinhaber verteilt werden konnten, war Vorstandssprecher Jürgen Becker mit diesem Ergebnis nicht wirklich zufrieden. Denn zur Verbesserung der Bilanz trugen auch einmalige Erträge bei, etwa verspätete Ausschüttungen nach einem Tarifstreit.
Die Rahmenbedingungen haben sich erschwert. Der Wert des geistigen Eigentums wird in Deutschland wie auch in Europa mehr und mehr in Frage gestellt. So bedeutet die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zum Urheberrechtsgesetz („Korb 2“) eine erhebliche Verschlechterung für die Urheber. Dies betrifft vor allem die Vergütungsansprüche für private Vervielfältigung. Bei DVD-Brennern wurden bislang zur Rechtevergütung 9,21 Euro pro Gerät abgeführt. Die jetzt vorgeschlagene Prozentregelung würde die dadurch erzielten Einnahmen auf die Hälfte reduzieren. Insgesamt scheint die Bundesregierung den Lobbyisten der Herstellerindustrie mehr Gehör zu schenken als den musikalisch kreativen Menschen. Diese Missachtung des geistigen Eigentums werde die GEMA, so Jürgen Becker, nicht hinnehmen: „Wir werden in den nächsten Wochen alles daran setzen, um dieser politisch-wirtschaftlichen Koalition gegen den Musikurheber entgegenzutreten und die geplante Enteignung der Autoren zu verhindern.“
Ein scharfer Wind weht der GEMA auch aus Brüssel entgegen, wo eben- falls Marktargumente den Schutz des geistigen Eigentums gefährden. Die EU-Wettbewerbskommission hat pauschal allen europäischen Verwertungsgesellschaften Mitgliedschafts- und Gebietsbeschränkungen vorgeworfen, die sie als Verstöße gegen das europäische Kartellverbot wertet. Die GEMA, die deutsche Interessenvertretung der Musikautoren, setzt sich dagegen zur Wehr und hofft auf die Kraft der Argumente.