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Das Arbeitsgericht Münster bezweifelt seine örtliche Zuständigkeit wegen einer vom Deutschen Bühnenverein beantragten einstweiligen Verfügung gegen die Orchesterstreiks und hat daher eine rasche Entscheidung abgelehnt (AZ 4 Ga 52/08).
Der Bühnenverein versucht aktuell vor mehreren deutschen Arbeitsgerichten, die Streiks der Orchester untersagen zu lassen. Das ArbG Frankfurt/Main verhandelt am 18.12.08, um 10.00 Uhr hierüber, das ArbG Hamburg am 19.12.08.