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Beatles-Podcast scheitert an Lizenzproblemen

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Oslo (pte) - Der öffentlich-rechtliche Staatsfunk in Norwegen, die Norwegian Broadcasting Corporation (NRK), hat kürzlich angekündigt, einen eigenen Beatles-Podcast starten zu wollen. Unter dem Titel "Unsere täglichen Beatles" sollte dabei ein ganzes Monat lang pro Sendung jeweils einer der insgesamt 212 aufgenommenen Songs der britischen Kultband zunächst vorgestellt und anschließend in voller Länge gespielt werden.

 In Kreisen der großen internationalen Beatles-Fan-Community löste das Bekanntwerden der NRK-Pläne sogleich eine Welle der Begeisterung aus. Der Start des Podcasts hätte nämlich bedeutet, dass das musikalische Erbe der "Fab Four" endlich auch in legaler Form im digitalen Zeitalter ankommt. Doch mittlerweile hat sich auch dieser neue Hoffnungsschimmer in Luft aufgelöst. So lässt die NRK nun auf ihrer Homepage wissen, dass die Ausstrahlung des Beatles-Podcasts aufgrund von rechtlichen Unklarheiten und Problemen mit den Rechteinhabern bis auf weiteres nicht möglich sei.

"Infolge von Bedingungen, die noch weiter auszuverhandeln sein werden, haben uns unsere eigenen Anwälte dazu geraten, die Ankündigung bezüglich des Starts des Beatles-Podcast wieder zurück zu nehmen", erklärt der zuständige Programmleiter Per Kristian Johansen in einem aktuellen Statement auf der NRK-Webseite. Der Sender hatte sich ursprünglich auf eine Vereinbarung mit der norwegischen Verwertungsgesellschaft TONO gestützt, die ein Podcasting der zuvor im Radio gesendeten Musikstücke prinzipiell zulässt, sofern die Musik maximal 70 Prozent des Podcasts ausmacht. "Das TONO-Abkommen spricht uns die Rechte zu, Radio- und TV-Shows im Web wieder zu veröffentlichen, die wir bereits vor längerer Zeit ausgestrahlt haben. Die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Weltverband der Musikindustrie IFPI erlauben uns aber nur eine Wiederverwendung von Sendungen, die wir in den vergangenen vier Wochen ausgestrahlt haben", erläutert die NRK. Da die Radiosendung im Fall der betroffenen Beatles-Musik aber bereits 2007 gelaufen sei, müsse man die Podcast-Pläne vorerst aufgeben.

"Wer musikalische Werke in einem Podcast verwenden will, muss von zwei Seiten die notwendigen Rechte einholen. Er benötigt einerseits die entsprechenden Rechte der Verwertungsgesellschaften AKM und austro mechana als auch andererseits die Rechte der Plattenfirmen", stellt Franz Fröhlich, zuständig für Lizenzfragen im Online-Bereich bei der österreichischen Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM), auf Anfrage von pressetext fest. "Bei der Verwendung von Musik in Podcasts sind in jedem Fall das Vervielfältigungs- sowie das Zurverfügungsstellungsrecht der Urheber berührt und über AKM bzw. austro mechana zu erwerben", betont Fröhlich.

Wie die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA auf ihrer Homepage wissen lässt, handelt es sich bei Podcasting mit Musik noch um eine recht junge Form der Musiknutzung, für die sich noch keine Geschäftsmodelle etabliert hätten. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft eigenen Angaben zufolge auch bislang davon abgesehen, einen Tarif für Podcasting zu veröffentlichen, und lizenziert stattdessen auf interimistischer Basis.
 

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