Karlsruhe - Das illegale Tauschen von Musiktiteln im Internet beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Die Richter prüfen die Klagen von Plattenherstellern gegen drei Familien. Die Firmen Warner, Sony, Universal und Emi machen Urheberrechtsverletzungen durch das sogenannte Filesharing geltend.
Dabei werden Daten wie Musiktitel über ein Netzwerk getauscht. Ein Urteil wird der BGH wahrscheinlich noch am Donnerstag verkünden. (Az.: I ZR 19/14 u.a.)
Die Beklagten bestreiten die Vorwürfe zum Teil. Sie werden beschuldigt, zum Teil mehrere tausend Musiktitel zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Eine Familie sagte aus, sie sei zu der fraglichen Zeit in Urlaub gewesen und habe daher gar nicht tauschen können. In einem Fall hatte die 14-jährige Tochter bei der Polizei zugegeben, die Musikdateien heruntergeladen zu haben.
Der Anwalt der Musikindustrie, Clemens Rasch, erwartet, dass der BGH allgemeinverbindliche Aussagen zur Haftung der beklagten Familien treffen wird. Dies könne Auswirkungen auch für die Anbieter von Filmen, Musik, Spielen und Bücher haben.