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Bundesgerichtshof beendet Rechtsstreit um Zappa-Marke

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Karlsruhe - Das Zappanale-Musikfestival kann in diesem Sommer unbehelligt von Rechtsstreitigkeiten stattfinden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in letzter Instanz entschieden, dass die jährlich unter dem Namen Zappanale an der Ostsee stattfindende Veranstaltung keine Markenrechte verletzt.

 

Die US-amerikanscihe Gesellschaft, die unter dem Markennamen "Zappa" den Nachlass des 1993 gestorbenen Pop-Musikers Frank Zappa verwaltet, hat damit ihre Schadenersatzklage endgültig verloren. Der Name muss mangels Benutzung als Marke gelöscht werden.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 135/10)