München/Berlin - Der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben den Weg frei gemacht für neue Musikangebote im Internet. Nach jahrelangem Streit einigten sich beide Seiten am Donnerstag auf die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen, sowie auf eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, wie die Gema in München mitteilte.
Damit könnten im Ausland bereits erfolgreiche Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music auch hierzulande starten. Die Unternehmen äußerten sich aber noch nicht zu konkreten Plänen eines Markteinstiegs.
Die Lizenzgebühren betragen laut Gema pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Dienste wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music standen wegen des bisher fehlenden Vergütungsmodells noch nicht in Deutschland zur Verfügung. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen Vertrag aber noch nicht abgedeckt. Der Streit um Videoportale wie YouTube ist nach wie vor ungeklärt, hier wird weiter verhandelt.
Renner hält Einigung für nicht ausreichend
Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: "Wir gehen davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können."
Aus der Branche kamen aber auch kritische Stimmen: Der Berliner Musikunternehmer Tim Renner hielt die Einigung für unzureichend. Spotify und andere Streamingdienste basierten darauf, dass sie Kunden über einen "Feels like Free"-Dienst anlockten, um ihn dann in ihre bezahlten Premium Services zu überführen, sagte der Chef von Motor Entertainment der Nachrichtenagentur dapd. Das führende Videoportal YouTube basiere dagegen rein auf Werbeerlösen. "So erfreulich die Einigung zwischen Bitkom und GEMA auch ist, solange sie die werbebasierten Dienste nicht umfasst, ist sie im Sinne des Geschäftsmodells von Streamingdienstleistern wenig wert."
Auch der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke, sagte auf dapd-Anfrage, die Branche freue sich zwar über die lang erwartete Einigung zwischen Gema und Bitkom. Dennoch könne dies nur ein erster Schritt für die "überfälligen Einigungen in der werbefinanzierten Musiknutzung sowie auch im Videobereich sein".
Unternehmen äußern sich noch nicht zu konkreten Plänen
Mögliche Starts neuer Dienste in Deutschland sind noch offen. Ein Gema-Vertreter in München sagte auf dapd-Anfrage, ob der "Durchbruch" Google Music und Apple iTunes Match dabei helfen werde, sei unklar. Bei iTunes Match stellten sich "noch ganz andere Fragen". So warte Apples Dienst mit der Möglichkeit auf, bereits vor Jahren heruntergeladene Titel rückwirkend in der "Datenwolke" zu aktivieren, um sie von überall aus abzurufen. Das sei eine Form der Nachlizenzierung. "Ob das möglich ist, müssen wir prüfen."
Apple wollte die Einigung nach Angaben eines Konzernsprechers in München zunächst nicht kommentieren. Der Internet-Konzern Google begrüßte die neuen Entwicklungen. "Das ist das richtige Signal", sagte ein Unternehmenssprecher auf dapd-Anfrage in Hamburg. Auch er betonte aber, was dies für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret bedeute, könne er noch nicht absehen.
Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Die Dienste sind bisher nicht in Deutschland verfügbar, weil die Rechte und Vergütungen für Live-Abrufe der Titel nicht geklärt waren.
Der schwedische Streamingdienst-Anbieter Spotify wollte sich zu Plänen für einen deutschen Markteintritt auf dapd-Anfrage ebenfalls nicht äußern. Das Unternehmen aus Stockholm bietet seine Musik-Streams entweder als bezahltes Abonnement werbefrei oder mit Reklame kostenlos für den Nutzer an. Seit April laufen pro Nutzer monatlich aber nur noch maximal zehn Stunden Musik umsonst. Das 2006 gegründete Unternehmen hat nach eigenen Angaben zehn Millionen Nutzer, davon zahlen mehr als zwei Millionen.
Ergänzend dazu die Pressemitteilung der GEMA:
Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik
08.12.2011 - In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich - Lizenzierung von Streaming-Angeboten ermöglicht neue Dienste - BITKOM wird Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzen
Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, BITKOM-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. „Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter“, erklärte BITKOM-Vizepräsident Volker Smid. Der GEMA-Vorstands¬vorsitzende Dr. Harald Heker sagte: „Der Vertragsabschluss ist für die GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden.“
Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. „In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich“, so Smid. „Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf.“ Dr. Heker betont: „Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.“
Der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. „Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können“, so BITKOM-Vizepräsident Smid. „Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher.“
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden BITKOM und GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.600 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
..... und die der Bitkom:
Einigung von BITKOM und GEMA zu Online-Musik
In Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich
Lizenzierung von Streaming-Angeboten ermöglicht neue Dienste
BITKOM wird Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzenBerlin, 8. Dezember 2011 - Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, BITKOM-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. „Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter“, erklärte BITKOM-Vizepräsident Volker Smid. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker sagte: „Der Vertragsabschluss ist für die GEMA-Mitglieder sehr erfreulich. Die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden.“
Auch für die Kunden von Online-Musikanbietern ergeben sich Vorteile. Sie können die Songs künftig länger im Internet vorhören. „In Download-Shops sind künftig Hörproben von 90 statt bisher 30 Sekunden möglich“, so Smid. „Die Verbraucher bekommen so einen besseren Eindruck von den Liedern vor dem Kauf.“ Dr. Heker betont: „Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.“Der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet. „Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können“, so BITKOM-Vizepräsident Smid. „Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher.“
Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu werden BITKOM und GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso laufen Verhandlungen für Online-Videoangebote.